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Wenn der Mitarbeiter lügt

Pinocchio im Betrieb: Welche Lügen im Job tabu sind und wie ein Detektiv Arbeitgebern bei der Wahrheitsfindung helfen kann.

Lügen im Job sind an sich kein Kündigungsgrund, auch wenn sie nicht gerade das beste Licht auf den lügenden Mitarbeiter werfen. Allerdings gibt es bestimmte Situationen, in denen Mitarbeiter die Wahrheit sagen müssen. Tun sie das nicht, rechtfertigt das unter Umständen eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von Glassdoor im Jahr 2020 ergab, dass 45 Prozent der deutschen Berufstätigen gelegentlich am Arbeitsplatz flunkern. Allerdings handelt es sich hier um „kleine Lügen“, die beiläufig erfolgen und etwas beschönigen sollen – etwa die Aussage, dass man bereits an einer Aufgabe dran sei, während man in Wahrheit noch gar nicht damit angefangen hat. „Große Lügen“, die vorsätzlich sind und bei denen Tatsachen verdreht werden, kommen hingehen seltener vor. Ein Beispiel hierfür wäre etwa die fälschliche Behauptung, einen Großkunden gewonnen zu haben. Mit acht Prozent der Berufstätigen ist der Anteil derer, die Menschen in ihrem Arbeitsumfeld gelegentlich „große Lügen“ auftischen, allerdings auch nicht zu unterschätzen. Sechs Prozent lassen sich sogar häufig dazu hinreißen.

Unwahrheiten im Bewerbungsgespräch

Arbeitgeber wollen sich auf ihre Mitarbeiter verlassen können. Bereits im Bewerbungsgespräch versuchen sie daher, dem Bewerber auf den Zahn zu fühlen. Juristisch gesehen sind hier jedoch nicht alle Fragen erlaubt, beispielsweise Fragen nach einer Schwangerschaft, Krankheit, Behinderung, einem Kinderwunsch oder nach der sexuellen Orientierung. Auch die Zugehörigkeit zu einer Religion, Partei oder Gewerkschaft hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Stellt er dennoch eine solche Frage, hat der Bewerber das Recht, absichtlich zu lügen. Auf diese Weise soll eine Ungleichbehandlung vermieden werden.

Gründe für Lügen am Arbeitsplatz

Eine offene Fehlerkultur und Kommunikation ist wohl die beste Prävention gegen kleine wie große Lügen im Job. Denn laut der YouGov-Umfrage werden Lügen häufig dann eingesetzt, wenn Mitarbeiter Fehler und Misserfolge verbergen wollen. Die Vermutung, dass der Vorgesetzte keine abweichende Meinung akzeptiert, bringt einige Mitarbeiter ebenfalls dazu, die Unwahrheit zu sagen. Manch einer möchte mit seiner Schwindelei auch Strafen und Sanktionen vermeiden.

Welche Lügen am Arbeitsplatz rechtfertigen eine Kündigung?

Doch natürlich gibt es auch schwarze Schafe, die sich mit ihren Lügen einen Vorteil verschaffen oder dem Unternehmen sogar absichtlich Schaden wollen. Wer vorgibt, krank zu sein, während er in Wahrheit kerngesund in der Kneipe oder im Freizeitpark anzutreffen ist, begeht mehr als ein Kavaliersdelikt. Auch wer vortäuscht, Aufgaben erledigt zu haben, die er in Wahrheit nie ausgeführt hat, liefert mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Kündigungsgrund. Ein weiteres No-Go am Arbeitsplatz ist üble Nachrede, etwa durch einen frustrierten Mitarbeiter. Für die Bewerbung gilt: Wer falsche Angaben zur beruflichen Laufbahn, zu Zeugnissen oder Abschlüssen macht, muss mit einer Kündigung wegen arglistiger Täuschung rechnen, wenn der Betrug auffliegt.

Unehrliche Mitarbeiter mit einem Detektiv entlarven

Vermutet der Arbeitgeber, dass ein Mitarbeiter im großen Stil lügt, obwohl er zu wahren Aussagen verpflichtet ist, kann er sich an eine zertifizierte Detektei wenden. Privatdetektive sind darauf spezialisiert, Schwachstellen in der Geschichte des Mitarbeiters aufzudecken und gerichtsfeste Beweise für Rechtsverstöße zu sichern: Die Observation von Blaumachern, Arbeitszeitbetrügern, Verleumdern und Co. gehört zum Tagesgeschäft der Ermittler. Bestätigt sich der Verdacht, können Arbeitgeber – je nach Schwere des Falls – eine ordentliche oder fristlose Kündigung aussprechen. Ähnliches gilt, wenn der Mitarbeiter eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausübt, die seine Haupttätigkeit beeinflusst, oder diese Nebentätigkeit sogar mit Material seines Hauptarbeitgebers erledigt.

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Rufen Sie uns an und lassen sich über die rechtlich zulässigen und als Beweismittel vor dem Arbeitsgericht erlaubten Mittel und Möglichkeiten unserer Detektei kostenfrei, unverbindlich und als Erstkontakt gern auch völlig anonym beraten und informieren.

Über die Autorin: Natalie Bote

Natalie Bote

Die 42jährige Natalie Bote ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.

In ihrer Freizeit ist Natalie begeisterte Motorradfahrerin und Weinliebhaberin.

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Das Team wirkte auf mich schon am Telefon sehr kompetent und erfahren. Dieser Eindruck bestätigte sich in der anschließenden Auftragsbearbeitung.
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
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In einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
Kundenstimme
Arbeitnehmerbeobachtung, wegen vorgetäuschter Krankheit: Von der Terminvereinbarung, den Reaktionszeiten bis zum Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Sehr professionelle und ergebnisorientierte Arbeit.
Bernd H., Konstanz
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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