Auftragsvergabe gegen Sportwagen

Was Korruption anrichten kann und wie Detektive den Schaden begrenzen können.

Es heißt: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Im Arbeitsleben können unangebrachte Geschenke jedoch schwerwiegende Folgen haben, denn Korruption ist kein Kavaliersdelikt. Wer andere beispielsweise mit Bargeld, Reisen oder Wertgegenständen besticht oder solche Angebote annimmt, macht sich nicht nur selbst strafbar, sondern schadet auch dem Ruf seines Arbeitgebers. Bei dem Verdacht auf Korruption sollten Arbeitgeber daher nicht zögern und eine seriöse Detektei mit erfahrenen Wirtschaftsdetektiven zur Beweissicherung engagieren.

Professionelle Detektive prüfen Korruptionsverdacht

Das A + O bei der Beweisführung wegen Korruptionsverdacht ist das eigene Unternehmen zu schützen und absolut rechtskonform zu arbeiten. Dies garantieren DIN SPEC 33452 zertifizierte Detekteien, die ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung als Detektiv zur Klärung ihres Verdachts einsetzen! Achten Sie bei der Mandatsvergabe auf diese Mindestqualitätsstandards.

Was fällt unter Korruption?

Das Wort „Korruption“ stammt vom lateinischen „corrumpere“, das übersetzt „verderben“, „untergraben“ oder „zugrunde richten“ bedeutet. Dahinter verbirgt sich ein Problem, das die gesamte Gesellschaft durchzieht: Korrupte Mitarbeiter kann es in allen Unternehmen geben, unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch in der Politik ist Korruption ein häufiges Phänomen. Eine Person, die sich korrupt verhält, missbraucht ihre Vertrauens- oder Machtposition, um sich auf illegalem Weg einen Vorteil zu verschaffen – entweder finanziell oder im Hinblick auf die eigene Karriere. Zur Korruption gehören immer zwei Seiten: Während die eine Person aktiv besticht, indem sie beispielsweise Geld, Reisen, Gegenstände oder geschäftliche Vorteile wie das Durchführen oder Unterlassen bestimmter Handlungen verspricht, lässt sich die andere Person passiv auf die Bestechung ein oder fordert sie sogar und macht sich auf diese Weise zum Mittäter.

Welche rechtlichen Folgen drohen bei Korruption?

Die Grenzen zwischen Gefälligkeiten und Korruption sind oft fließend, was eine strafrechtliche Verfolgung erschwert. Der § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr gibt das Strafmaß für Korruptionsfälle im wirtschaftlichen Bereich vor: Angestellte oder Menschen, die im Auftrag eines Unternehmens tätig sind, müssen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen, wenn sie sich in dienstlichen Angelegenheiten korrupt verhalten.

Wem schadet Korruption?

Wem schadet Korruption?

Korruption in der Wirtschaft oder zwischen Unternehmen sowie Interessensverbänden und Parteien kann nicht nur die öffentliche Reputation der Beteiligten nachhaltig schädigen. Auch für die Bürger und die komplette Volkswirtschaft hat Korruption dramatische Auswirkungen, etwa durch verlorene Steuergelder: Zwischen 2015 und 2019 verursachte Korruption in Deutschland laut Bundeskriminalamt einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von durchschnittlich 161 Millionen Euro pro Jahr. Diese Zahl resultiert aus den aufgedeckten Fällen. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer bei Korruptionsfällen weit höher ist.

Detekteien: erfahrene Partner bei Wirtschaftskriminalität und Korruption

Wer „geschmiert“ wird oder andere besticht handelt meist im Verborgenen. Daher ist es meist nicht leicht, korrupte Mitarbeiter in einem Unternehmen zu überführen. Hat beispielsweise der Arbeitgeber oder ein Mitbewerber Verdacht geschöpft, hat er die Möglichkeit, sich an eine erfahrene Detektei zu wenden, die im Bereich Wirtschaftskriminalität bei Korruption und Bestechlichkeit wirkungsvoll und hochdiskret ermittelt. Laienhafte Nachforschungen bergen die Gefahr, dass der korrupte Mitarbeiter schnell misstrauisch wird. Möglicherweise ergeben sich auch Situationen, die für den Ermittelnden nicht ungefährlich sind. Ausgebildete Detektive haben hingegen die nötige Praxiserfahrung, um unauffällig und diskret zu ermitteln. Für die Beauftragung einer Detektei benötigen Mandanten einen konkreten Verdacht. Die Detektive übernehmen den Rest und sichern handfestes Beweismaterial, das den Tatbestand der Korruption bestätigt und vor Gericht verwendbar ist. Konsequentes Vorgehen gegen korrupte Mitarbeiter oder Geschäftspartner mithilfe einer Detektei kann Unternehmen nicht nur dabei helfen, den guten Ruf zu wahren, sondern setzt auch ein deutliches Zeichen gegen illegale Machenschaften innerhalb der Firma und wirkt abschreckend für Nachahmer.

Weitere Informationen zum Thema Aufdeckung von Korruption und Bestechlichkeit finden Sie hier.

Bilder: © Lentz & Co. GmbH

 

Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK. Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zur Newsübersicht

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeNeben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
KundenstimmeEtwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.