Verflixt und zugemüllt: Ärger mit fremden Abfällen

Welchen Schaden Müllsünder anrichten und wann Detektive die richtigen Ansprechpartner für betroffene Kommunen und Städte, Betriebe und Privatleute sind.

Mülltrennung und eine ordnungsgemäße Entsorgung sind eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dennoch treiben immer wieder „Müllsünder“ ihr Unwesen, die ihren Abfall in fremden Hausmülltonnen, in betrieblichen Müllcontainern oder gar auf fremden Grundstücken oder in der Natur abladen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch hohe Kosten verursachen. Handelt es sich um Sonderabfälle, kann von der illegalen Entsorgung zudem eine große Gefahr ausgehen. Häufig gelingt es nicht, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Jeder hat es wohl schon einmal erlebt: Kaputte Elektronik, die achtlos in den Restmüll geworfen wurde, Bauschutt im Glascontainer oder Plastikabfälle, die im Biomüll gelandet sind. Häufig stecken Unbekannte hinter illegaler Müllentsorgung. Bei falscher Mülltrennung in Mehrparteienhäusern kann aber auch einer der Bewohner verantwortlich sein.

Bußgelder für falsche Mülltrennung

Nach §§11,14 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das 2015 in Kraft trat, ist Mülltrennung grundsätzlich Pflicht. Bei falscher Mülltrennung liegt die Strafe je nach Bundesland und Schweregrad zwischen 5 Euro und 50.000 Euro. Die Höhe des Bußgeldes hängt auch davon ab, ob der Täter einmalig oder mehrfach erwischt wurde. Das Problem, wenn der Müllsünder nicht gefasst wird: Die Geschädigten müssen die Ordnungswidrigkeit gleich doppelt ausbaden. Denn die Müllabfuhr kann die Mitnahme des Mülls verweigern und eine Sonderleerung für 20 bis 40 Euro vornehmen. Hinzu kommt, dass der Müll zuvor ordnungsgemäß getrennt werden muss. Bei größeren Müllsünden beauftragt der Hauseigentümer dann unter Umständen ein auf Mülltrennung spezialisiertes Unternehmen nach § 22 KrWG. Für Mieter heißt das in der Regel: Die entstandenen Kosten werden auf sie umgelegt.

Strafen und Haftung bei illegaler Müllentsorgung

Manchmal landet Haus- oder Sperrmüll aber gar nicht erst in der Tonne, im Container oder auf dem Wertstoffhof, sondern wird illegal weggeworfen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht hier Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro vor. Bei einer langanhaltenden Verunreinigung von Böden, Gewässern oder der Luft liegt sogar eine Straftat vor, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Der Straftatbestand ist auch schon dann erfüllt, wenn eine nachhaltige Verunreinigung droht.

Wird bei illegaler Müllentsorgung kein Verursacher gefunden, haftet der Grundstückseigentümer an seiner Stelle – also je nach Abladeort beispielsweise der betroffene Hauseigentümer oder Landwirt. Liegt der Müll auf öffentlich zugänglichen Wegen und Plätzen, hat die Kreisverwaltungsbehörde für die Entsorgung aufzukommen.

Was tun gegen Müllsünder?

Ist nicht klar, wer die Schuld an falsch getrenntem oder illegal entsorgtem Abfall trägt, können Betroffene eine Detektei einschalten. Erfahrene Privatdetektive überwachen die Mülltonnen oder die illegale Abladestelle in der Regel für ein bis zwei Wochen. Im Rahmen der Observation sammeln die Ermittler belastendes Beweismaterial. Dies können beispielsweise Fotoaufnahmen von Müllsündern „auf frischer Tat“ sein, bei der eindeutigen Identifikation der Personen können unter anderem dokumentierte Autokennzeichen helfen. Kann die Detektei einen Täter ermitteln und gerichtsfeste Beweise bereitstellen, hat der Müllsünder nicht nur die Gebühr für die Abfallentsorgung, sondern nach § 91 Zivilprozessordnung auch die Kosten für den Detektiveinsatz zu tragen.

Zahlreiche deutsche Städte, Gemeinden und private Grundstücksbesitzer vertrauen seit Jahren auf die Dienste unserer Detektei und Detektive wenn es um die rechtskonforme Überführung von Abfallsündern geht. Meist haben wir innerhalb weniger Einsatztage / -nächte die Täter überführt, deren Identität geklärt, so dass die Täter nicht nur für die Kosten der korrekten Entsorgung, sondern auch für unsere Kosten als sog. ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ nach §91 ZPO. u.a. in Haftung genommen werden können.

 

Fotos: © Lentz & Co. GmbH

Über den Autor: Alexander Malien

Alexander Malien

Der 33jährige ehemalige Bundeswehrsoldat Alexander Malien ist seit 2009 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Privatermittler tätig, absolvierte von 2010 – 2012 die Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler – IHK und ist überwiegend in der Mandantenbetreuung und im taktischen Observationsdienst im In- und Ausland tätig und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven.

In seiner Freizeit fährt er gern Motorrad, spielt Fußball in seinem Verein.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zur Newsübersicht

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeDas gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
KundenstimmeMeine Ansprechpartnerin überzeugte mich. Sie ist ruhig, klar deutlich und sachlich in der Beratung, sowie in der Leitung des Einsatzes. Ich fühle mich von Ihr und den Ermittlern sehr gut bedient, eine sympathische Detektei "zum Anfassen".
Maximilian Breuer, Düsseldorf
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.