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Telefonische Krankmeldung: Risiken, Betrugsszenarien und die Rolle von Detekteien

Bild: Lohnfortzahlungsbetrug-Krankschreibung-Attest

Die Möglichkeit, sich telefonisch krankzumelden, soll Arbeitnehmern den Zugang zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erleichtern – gerade bei kurzfristigen Erkrankungen oder in Pandemiezeiten. Doch diese niederschwellige Regelung birgt auch erhebliche Risiken: Sie öffnet Tür und Tor für Missbrauch und Lohnfortzahlungsbetrug.

Typische Betrugsszenarien bei telefonischer Krankmeldung

Da für eine telefonische Krankmeldung kein persönlicher Arztbesuch notwendig ist, steigt die Versuchung, sich auch ohne echte Erkrankung krankschreiben zu lassen. Die Hemmschwelle ist naturgemäß niedriger, wenn der begehrte „gelbe Schein“ nur einen Anruf entfernt ist. 

Häufige Betrugsszenarien sind:

  • Arbeitnehmer melden sich ohne tatsächliche Krankheit krank, um private Angelegenheiten zu erledigen oder einen längeren Urlaub zu genießen.
  • Es werden wiederholt kurzfristige Krankmeldungen eingereicht, um die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu erschleichen.
  • In manchen Fällen arbeiten Arbeitnehmer während der angeblichen Krankheit sogar schwarz bei einem anderen Arbeitgeber.

Wie unsere Detektei rechtssicher helfen kann

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Lohnfortzahlungsbetrug nachzuweisen, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Unsere Detektei bietet hier diskrete und rechtssichere Unterstützung seit 1995:

  • Wir beobachten und dokumentieren das Verhalten verdächtiger Mitarbeiter während der Krankmeldung.
  • Wir dokumentieren jedwedes genesungswidrige Verhalten juristisch wasserdicht und rechtskonform
  • Durch gezielte Recherchen und Observationen können wir klare Beweise liefern, wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter trotz Krankschreibung einer anderen Tätigkeit nachgeht.
  • Die Ergebnisse unserer Detektei dienen als Grundlage für arbeitsrechtliche Maßnahmen und können im Streitfall vor Gericht verwendet werden.
  • Achten Sie bei der Auswahl „ihrer “ Detektei auf eine TÜV Zertifizierung, eine Mitgliedschaft im Bundesverband BuDEG e.V. und den Ausschluss minderqualifizierter Nachunternehmer / Subunternehmer und den ausschließlichen Einsatz ZAD geprüfter Privatermittler – IHK. 

Fazit:

Die telefonische Krankmeldung bietet Komfort, darf aber nicht zur Einladung für Betrug werden. Arbeitgeber sollten bei Verdachtsfällen nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Schäden durch Lohnfortzahlungsbetrug zu verhindern.

Rechtliche Konsequenzen bei Lohnfortzahlungsbetrug

Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten. Wird einem Arbeitnehmer nachgewiesen, dass er seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht oder während der Krankschreibung unerlaubt einer anderen Tätigkeit nachgegangen ist, drohen gravierende rechtliche Konsequenzen. Dazu zählen:

  • Fristlose Kündigung: Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung und mit sofortiger Wirkung beenden.
  • Rückforderung des gezahlten Lohns: Zu Unrecht gezahlte Lohnfortzahlungen können vom Arbeitgeber zurückgefordert werden.
  • Strafrechtliche Folgen: Lohnfortzahlungsbetrug erfüllt den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
  • Schadensersatzforderungen: Zusätzlich können dem Arbeitgeber entstandene Schäden zivilrechtlich geltend gemacht werden.

Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass der Missbrauch der telefonischen Krankmeldung erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann – sowohl für das Arbeitsverhältnis als auch strafrechtlich. Ist das die paar freien Tage wirklich wert? 

Über die Autorin: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK) und verfügt über eine jahrelange Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV und betreut unser QM-System federführend.

In ihrer Freizeit verbringt die Mutter eines Sohnes viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Gute, individuali­sierte Beratung. Hat mir wirklich weiter geholfen in meiner Sache. Jederzeit weiter­zu­empfehlen. Be­arbeitungs­zeit etwas länger als zunächst geschätzt.
Silke N., Hannover
Kundenstimme
Leider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
Kundenstimme
Professionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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