Pssst… (Feind hört mit!)

Genau dies dachte sich wohl auch der Geschäftsführer einer mittelständigen Firma in Kiel, als er über unsere Niederlassung in Hamburg den Kontakt zu uns suchte.

Das Unternehmen befand sich seit rund einem Jahr in einem erbitterten Rechtsstreit zu einem Wettbewerber. Dieser Wettbewerber war erstaunlich gut über sämtliche Prozessstrategien unseres Mandanten informiert – zu gut, wie der Anwalt unseres Mandanten fand und äußerte erstmals bei einem vertraulichen Gespräch in den Räumen seiner Anwaltskanzlei den Verdacht des Abhörens.

Nachdem unsere Auftraggeberfirma Social Engineering, also Informationsabfluss durch eigene Mitarbeiter, zu fast 100% ausschließen konnte, wurde unser Spezialteam Lauschabwehr eingeschaltet.

An einem Wochenende im April suchten drei unserer Techniker von Samstag-Abend bis Sonntag-Nachmittag die rund 800m² Bürofläche unseres Mandanten mit modernster Technik ab und fanden an zwei Stellen im Besprechungsraum, einer Stelle im Büro des Geschäftsführers und einer weiteren Stelle im Büro eines der Prokuristen auch insgesamt vier entsprechende Abhörgeräte die dort – wie weitere Ermittlungen und Messungen der Restspannung der teils in die Geräte verbauten Batterien ergaben – schon über mindestens cica sechs Monate verbaut gewesen sein müssen. In einem Fall war das Abhörgerät an das Stromnetz angeschlossen, was sogar einen zeitlich unbegrenzten Betrieb ermöglicht hätte.

Nach Abschluss unserer Arbeiten zeigte sich der Geschäftsführer sichtlich geschockt. „Ich dachte, sowas gibt`s nur im Fernsehen, oder bei DAX-Unternehmen. Dass ich das mal selbst live erleben würde, hätte ich mir niemals träumen lassen.“ Damit bestätigt sich aber wieder einmal, die stetig steigende Anzahl von Abhörversuchen im deutschen Mittelstandsgewerbe.

Der Anwalt unserer Mandantin schaltete nicht nur umgehend die Polizei ein, sondern informierte auch das Gericht über die gefundenen Abhörgeräte. „Die Kosten für Ihre Detektei, waren mehr als gut angelegt“, so der Geschäftsführer abschließend. Auch eine intensive Beratung über die Möglichkeiten des vorbeugenden Abhörschutzes, wurde durch unsere Techniker zum Abschluss unserer Tätigkeit als Serviceleistung noch kostenfrei erbracht.

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zur Newsübersicht

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIn einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
KundenstimmePrädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
KundenstimmeNeben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.