News im Juni 2005

1. Juni 2005

Detektei Lentz® bei Datensicherheit auf dem neuesten Stand

Nach mehrmonatiger Arbeitsphase haben wir nun unser komplettes Firmennetzwerk und das firmeninterne Intranet, über welches wir mit unseren ausländischen Niederlassungen verbunden sind, durch einen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Bonn (www.bsi.bund.de) lizenzierten IT-Auditor überprüfen und in einigen sicherheitsrelevanten Bereichen verbessern lassen.


1. Juni 2005

Detektivische Ausrüstung in Profiqualität zum Kauf für Insider und Endverbraucher

Ab Mitte Juni ist der Detektivshop unseres Partnerunternehmens der Detektivshop.com Ltd. in Dartford / Großbritannien online. Sie können dort unter www.detektivshop.com hochwertige technische Ausrüstungsgegenstände für Detektive und interessierte Endverbraucher (Firmen & Privatpersonen) zum freien Gebrauch zu fairen Konditionen erwerben.


1. Juni 2005

Detektei Lentz® erfolgreich in den USA im Einsatz

Abermals war ein kombiniertes Detektiv-Sachbearbeiter-Team unserer Hanauer und New Yorker Niederlassungen gemeinsam im Rahmen einer 10-tägigen Observation in Florida (Fort Myers) und Georgia (Atlanta) sehr erfolgreich für einen deutschen Auftraggeber im Einsatz.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.