Negative Erfahrung mit Detektiven?!?

Viele Mandanten die uns erstmalig kontaktieren, berichten von negativen Erfahrungen, oder nicht erfüllten Erwartungen, bei Beauftragung einer Detektei. Daran können wir nichts ändern, zumal wir auch nur die einseitige Darstellung des Hilfe suchenden Anrufers kennen. Die Gründe können vielfältig sein und sowohl in unzureichender Beratung, als auch in mangelnder Ausbildung von oftmals nur angelernten Subunternehmern, Aushilfen und Rentnern zu sehen sein, die bei vielen Detekteien beschäftigt werden. Vielleicht auch in der Tatsache, dass die Detektei nur einen einzelnen Detektiv einsetzte. Dies funktioniert vielleicht im Fernsehen, hat aber mir professioneller Auftragsbearbeitung unter realen Bedingungen nichts mehr zu tun.

Genau dies passiert Ihnen bei uns nicht. Jeder bei uns dem Mandanten in Rechnung gestellte Detektiv ist fest in unserer Detektei angestellt, hat eine knapp 2-jährige Fachausbildung mit Abschluss ‚ZAD geprüfter Privatermittler – IHK‘ vorzuweisen und darüber hinaus auch noch eine mehrjährige detektivische Erfahrung, ausschließlich im Ermittlungs- und Observationsdienst in einem unserer Teams. Alle unsere Teams sind durch die ständige Zusammenarbeit perfekt aufeinander eingespielt, da ein ständiger Wechsel der Detektive – wie bei Subunternehmern üblich – in den Teams nicht erfolgt.

Daher möchten wir versuchen diesem gebrandmarkten Mandantenkreis den ‚Glauben‘ an Detekteien wieder zu geben und bieten exklusiv diesem Mandantenkreis folgendes an:

Bei erstmaliger Beauftragung unserer Detektei im Zeitraum bis 30.06.2009 und gegen Vorlage einer Kopie des Auftrages | der Rechnung zwischen Ihnen und der anderen Detektei und diesem Newsletter in ausgedruckter Form bearbeiten wir den dort nicht zu ihrer Zufriedenheit bearbeiteten Auftrag mit einem einmaligen Nachlass von 20% auf unseren Endrechnungsbetrag** nach.

Diese Maßnahme soll Ihnen zeigen, dass es uns nicht darum geht, hohe Rechnungen schreiben zu können, sondern Sie als Mandant dauerhaft an unsere Detektei zu binden und zufrieden zu stellen. Eine TÜV überprüfte Mandantenzufriedenheit in unserer Detektei von über 98,5% im Jahr 2008 spricht hier eindrucksvoll für sich.
Fordern Sie uns und unsere geprüften Detektive (ZAD) heraus und sehen Sie, dass wir auch dort noch gute Ergebnisse liefern, wo manche Mitbewerber schon aufgeben mussten.

** = Nur einmalig je Mandant gültig und nur bei fristgerechter und vollständiger Zahlung unserer Rechnung in bar, per Kreditkarte. Die Kopie des Auftrages | der Rechnung und dieser Newsletter in ausgedruckter Form muss unmittelbar bei Beauftragung unserer Detektei vorgelegt werden. Eine spätere Vorlage ist nicht möglich.

Über die Autorin: Susanne Weyel

Susanne Weyel

Die 26jährige Susanne Weyel ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
KundenstimmeMeine Ansprechpartnerin überzeugte mich. Sie ist ruhig, klar deutlich und sachlich in der Beratung, sowie in der Leitung des Einsatzes. Ich fühle mich von Ihr und den Ermittlern sehr gut bedient, eine sympathische Detektei "zum Anfassen".
Maximilian Breuer, Düsseldorf
KundenstimmeIch bin sehr zufrieden und fühlte mich gut aufgehoben und fair behandelt
Volker R., Heppenheim
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.