News im Juli 2011

1. Juli 2011

Gärtner arbeiten

Der Inhaber eines größeren Garten- und Landschaftsbaubetriebes aus Düsseldorf der sich u.a. auch auf die Begrünung von Flachdächern spezialisiert hatte, setzte sich telefonisch mit unserer Detektei für Düsseldorf in Verbindung. Hintergrund war der Verdacht, dass zwei seiner Mitarbeiter – darunter einer der Vorarbeiter – unter Verdacht standen, umfangreiche Zusatzarbeiten an Baustellen „schwarz“ gegen Barzahlung in ihrer Freizeit selbst zu erledigen.


1. Juli 2011

Fenstermonteur

Der Geschäftsführer einer Glaserei und Fensterbaufirma mit rund 20 Mitarbeitern kontaktierte unsere Detektei München telefonisch. Nach eingehender Beratung durch einen unserer versierten Mandantenbetreuer unserer Detektei München wurde schließlich der Auftrag erteilt.


1. Juli 2011

Autoverkäufer betreibt schwunghaften PKW An-/ Verkauf

Unsere Detektei in Frankfurt erhielt vor kurzem den Anruf einer aufgelösten Geschäftsführerin eines mittelständigen Autohauses mit rund 50 Mitarbeitern. Einer ihrer Autoverkäufer glänzte in den letzten Monaten zusehends mit krankheitsbedingten Abwesenheitstagen.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.