News im November 2012

1. November 2012

Lauschabwehr – bei der Ultima Ratio GmbH (Detektei Lentz®-Gruppe) jetzt auch im Abo!

Der technische Fortschritt im Bereich der Lauschangriffe zahlt sich insbesondere für die Lauschangreifenden aus: Mit immer geringeren Investitions-/Anschaffungskosten können immer größere Lauschangriffe durchgeführt werden. Dabei wird allein das Auffinden der Abhörgeräte im Zuge immer kleiner werdender Wanzen aufwendiger: selbst wenn man das Zielobjekt vor Augen hat, wird es oft nur mit entsprechendem Erfahrungshintergrund tatsächlich auch erkannt.


1. November 2012

Relaunch der Webseiten der Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) und der Ultima Ratio GmbH

Die Detektei Lentz & Co. GmbH und die Ultima Ratio GmbH, ein Unternehmen der Detektei Lentz Gruppe®, haben ihre Webseiten einem grundlegenden Relaunch unterzogen.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.