News im Mai 2013

31. Mai 2013

Hier werden die Arbeits- und die Pausenzeiten getauscht…

Der Außendienstmitarbeiter eines namhaften Spirituosenherstellers stand in Verdacht, seine Arbeitszeit nicht so zu erbringen, wie er dies laut seinem Arbeitsvertrag eigentlich tun sollte. So kam es, dass das Unternehmen sich erstmals in seiner über 100jährigen Geschichte dazu entschloss, einen Auftrag zu vergeben an eine Detektei. Osnabrück war Ausgangsort des Einsatzes für unsere Detektei, da in Osnabrück der in Verdacht des Spesenbetrug und Abrechnungsbetrug stehende Außendienstmitarbeiter seinen privaten Wohnsitz hatte.


31. Mai 2013

Expressermittlungen via Internet

Ab 1. Juni 2013 bietet Ihnen die Lentz Gruppe® die Möglichkeit bestimmte Ermittlungen – und nur diese – online zu beauftragen.


31. Mai 2013

Betrug an Ehefrau und Tochter!

An einem Samstag Abend erreichte der Anruf einer völlig aufgelösten Frau unsere Detektei. Straubing sollte der angedachte Einsatzort für die Detektive unserer Detektei sein.


2. Mai 2013

Portalseite der Lentz Gruppe® jetzt online

Unter www.lentz.eu ist erstmalig die Portalseite der weltweit agierenden Lentz Gruppe® online gegangen. Die Lentz Gruppe® ist ein freiwilliger Zusammenschluss vier rechtlich selbständiger Unternehmen, die sich alle jeweils auf eine Kernkompetenz spezialisiert haben mit dem Ziel, durch ihren Zusammenschluss Synergien zu bündeln und diese Synergieeffekte zugunsten ihrer Mandanten zu nutzen.


2. Mai 2013

GPS-Überwachung ist verboten und eine Straftat und das nicht nur in Deutschland…

Hierzu hat bereits im Jahr 2011 das Landgericht Lüneburg einen Präzedenzfall geschaffen. (Landgericht Lüneburg, Az. 26 Qs 45/111) und eine solche GPS-Überwachung als Straftat eingestuft.

Nun ist das gleiche auch in der Schweiz passiert.


2. Mai 2013

BigBrotherAward 2013

…oder Was ist bei Mitarbeiterbeobachtung erlaubt?

Der aktuell für das Jahr 2013 verliehene Big Brother Award verdeutlicht die notwendige hohe Sensibilität des Bereiches Mitarbeiterbeobachtung.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.