Blaumacher – So können Unternehmen sich gegen Lohnfortzahlungsbetrug wehren – Mitarbeiter-Krankheit in Hannover

Lohnfortzahlung

Ob „Wilder Streik“ oder schlichtes Blaumachen – Lohnfortzahlungsbetrug verursacht der deutschen Wirtschaft alljährlich Schäden in Millionenhöhe. Gaerade in aller Munde sind die plötzlichen „Krankheitsfälle“ bei einer namhaften deutschen Fluggesellschaft mit Sitz in Hannover. Wenn plötzlich weite Teile der Belegschaft wegen angeblicher Krankheit ausfallen und der Betrieb still steht, kann das für betroffene Unternehmen sogar existenzbedrohende Folgen haben. Dennoch fehlt auf Arbeitnehmerseite häufig jegliches Unrechtsbewusstsein: „Ein paar Tage Urlaub auf Attest finden die meisten Blaumacher völlig unproblematisch. Nicht selten werden fingierte Krankmeldungen auch als vermeintlich legitimes Druckmittel gegen den Arbeitgeber eingesetzt“, berichtet Marcus Lentz, Chefermittler der auf Lohnfortzahlungsbetrug spezialisierten Detektei in Hannover, der Lentz & Co. GmbH. Doch Vorsicht: „Wer eine Krankheit vortäuscht, macht sich strafbar“, warnt Lentz und erklärt, wie Unternehmer wirkungsvoll gegen Betrüger vorgehen können.

Lohnfortzahlungsbetrug stellt für die deutsche Wirtschaft ein wachsendes Problem dar. Ob vereinzelte Blaumacher oder massenhafte Krankmeldungen – die Schäden für Arbeitgeber und Krankenkassen sind immens: Rund 40 Milliarden Euro geben Unternehmen jährlich für erkrankte Mitarbeiter aus. Befindet sich unter den Erkrankten nur ein Prozent „Blaumacher“, bedeutet dies einen volkswirtschaftlichen Schaden von 400 Millionen. Expertenschätzungen zufolge liegt die tatsächliche Quote jedoch weit höher: „Wir verzeichnen einen deutlichen Anstieg der Ermittlungen wegen Lohnfortzahlungsbetrug. Und in rund 90 Prozent der Verdachtsfälle können wir den angeblich Erkrankten auch überführen“, berichtet der Wirtschaftsdetektiv Marcus Lentz. Doch der Nachweis ist schwierig – selbst wenn das Problem bekannt ist und sogar weitgehend offen kommuniziert wird.

Kavaliersdelikt und legitimes Druckmittel?

Ein paar zusätzliche bezahlte Urlaubstage auf Attest? Das halten viele Arbeitnehmer zwar für ein Kavaliersdelikt, aber wer eine Krankheit fingiert, begeht nach §263 StGB eine Straftat. Durch die Erschleichung der Lohnfortzahlung erlangt der Arbeitnehmer nämlich einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil. Doch die Überführung der Betrüger ist nicht einfach. „Der Gesetzgeber hat hier hohe Hürden angelegt“, erklärt Ermittlungsexperte Lentz. Arbeitgeber müssen stichhaltige Beweise vorlegen, haben allerdings kaum wirksame Mittel zur Verfügung. „Problematisch ist dies vor allem bei kurzzeitigen Erkrankungen“, weiß Lentz. In der Regel kann der Arbeitgeber erst nach drei Kalendertagen ein ärztliches Attest verlangen. Selbst massenhafte Krankmeldungen ganzer Belegschaften, die relativ offen als Mittel im Arbeitskampf eingesetzt werden, können in dieser Zeit kaum als Betrug nachgewiesen werden. Noch schwieriger wird es für Arbeitgeber, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, da diesem grundsätzlich hohe Beweiskraft zukommt.

Nie auf eigene Faust ermitteln!

Angesichts der immensen wirtschaftlichen Schäden ist verständlich, dass Unternehmer dennoch alles versuchen, um „Blaumacher“ zur Rechenschaft zu ziehen. Umsatzeinbußen, Schadenersatzleistungen und nicht zuletzt ein bleibender Imageverlust durch angebliche Krankheitsfälle können sogar die Existenz eines Unternehmens gefährden. Manche Chefs versuchen daher Verdächtige durch Ermittlungen auf eigene Faust zu überführen. „Davon können wir nur dringend abraten“, warnt Lentz. „Wer zum Beispiel Handyfotos macht oder verbotene Trackingtools einsetzt, um Beweise zu beschaffen, macht sich letztlich selbst strafbar.“ Darüber hinaus werden diese natürlich vor Gericht nicht anerkannt. Um sich wirkungsvoll gegen fingierte Krankmeldungen wehren zu können, suchen daher immer mehr Unternehmen Hilfe bei professionellen Wirtschaftsdetekteien. „Wir ermitteln bundesweit und im Ausland in rund 500 entsprechenden Fällen pro Jahr“, berichtet Chefermittler Markus Lentz. „Tendenz steigend.“

Aufklärung schützt vor Nachahmern

Die Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug ist für Unternehmer eine sensible Angelegenheit und erfordert absolute Diskretion sowie fundierte Rechtskenntnisse. „Bei den Ermittlungen gibt es eine Vielzahl rechtlicher Fallstricke. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte setzen hier enge Grenzen“, erklärt Marcus Lentz. „Wir setzen in unserer TÜV-zertifizierten Detektei deshalb nur fest angestellte, ZAD-geprüfte Detektive ein.“ Mit den detaillierten Ermittlungsberichten und gerichtsfesten Beweisen der Detektive, können betrogene Arbeitgeber zur Rechenschaft ziehen. Neben der fristlosen Kündigung drohen Blaumachern und Erpressern dann auch noch empfindliche Geldstrafen: Die Arbeitsgerichte erlegen überführten Betrügern meist auch die Kosten für den Detektiveinsatz als Kosten der notwendigen Beweisführung nach §91, Abs. 1 ZPO und §823, Abs. 1 BGB zur Erstattung auf sowie natürlich die Kosten für die Lohnfortzahlung. Ermittlungen einer Detektei zahlen sich für Arbeitgeber doppelt aus: „Jeder Fall einer fingierten Krankschreibung, der folgenlos bleibt, motiviert andere dazu, den gleichen Weg zu gehen“, weiß Lentz aus Erfahrung. Wenn Unternehmer jedoch ein deutliches Zeichen setzen, werden Nachahmer abgeschreckt.

Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK. Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

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KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
KundenstimmeLeider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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