Krank anstatt Kurzarbeit? Einsatz für unsere Detektei

Detektei bei Missbrauch von Lohnfortzahlung bei Kurzarbeit wegen Corona

Bild: krankmeldung-wegen-kurzarbeitergeld

Seit Beginn der Corona Pandemie bemerken wir in unserer Detektei eine extreme Zunahme von Auftragsmandaten bezüglich Mitarbeiterüberwachung, bei Verdacht von ‚Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall‘.

Das Szenario ist immer das gleiche:

Eine Firma beantragt Kurzarbeit. Der Mitarbeiter würde 60 bis max. 67% seines Lohns als Kurzarbeitergeld erhalten; die Firma wird von weitergehenden Zahlungen für Lohn- und Lohnnebenkosten befreit und hierdurch finanziell entlastet. Der Arbeitnehmer erhält – ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen – den Großteil seines Gehalts weiter und muss sich nur zur Aufnahme der Arbeit ‚bereit halten‘, wenn er gebraucht wird. In diesem Fall darf ein Kurzarbeiter sich sogar etwas dazuverdienen durch Nebenjobs, um so seine Verdienstlücke aus eigenen Kräften aufzufüllen. Viele Arbeitnehmer denken aber anders:  

Der ‚kluge‘ Arbeitnehmer geht nun einfach zu seinem Hausarzt, meldet sich dort für einige Wochen krank und erhält sofort 100% Lohnfortzahlung; die muss jetzt aber sein Arbeitgeber trotz den wirtschaftlichen Einbußen wegen der Corona / COVID-19 Pandemie, völig aus eigener Tasche bezahlen!

Einsatz unserer Detektive bei Lohnfortzahlungsbetrug wegen Kurzarbeit

In den vergangenen zwei Wochen hatten wir so rund sechzehn Auftragsmandate bundesweit mit immer dem gleichen Ausgang:

Die überwachten Mitarbeiter gingen munter ihrer (meist nicht genehmigten) Nebenbeschäftigung an Tankstellen, oder in Supermärkten munter weiter nach, oder renovierten ihr Haus, arbeiteten körperlich schwer im Garten und zeigten keinerlei Anzeichen einer Krankheit, eines Unwohlseins; geschweige denn Anzeichen eines Unrechtsbewusstsein. Dass – gerade in Zeiten von Corona / COVID-19 – durch dieses unsoziale Verhalten u.U. die gesamte Existenz ihres Arbeitgebers und damit die Arbeitsplätze aller Kollegen / Kolleginnen gefährdet ist, war ihnen offenbar völlig egal.

Widerrechtlich erschlichene Lohnfortzahlung ist als Betrug strafbar!

So konnten in praktisch allen Fällen genesungswidrige Verhaltensweisen und in einigen Fällen sogar der strafbare Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall klar nachgewiesen werden, so dass u.U. eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann und auch die Kosten für die Einschaltung der Detektive unserer Detektei nun nach §91 ZPO als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ und in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) von dem überführten Mitarbeiter in voller Höhe zurückgefordert werden kann.

Fazit: Detektiveinsatz zur Mitarbeiterüberwachung lohnt sich gerade jetzt!

Schützen Sie ihre loyalen Mitarbeiter!

Zum Schutz ihres eigenen Unternehmens in wirtschaftlich schweren Zeiten sollten Sie Betrügern und Lügnern das Handwerk legen und sich auf den Erhalt der Arbeitsplätze für die Mitarbeiter konzentrieren, die ihr Engagement als Arbeitgeber auch mit Ehrlichkeit und Loyalität zu würdigen wissen!

Sie benötigen Beratung zum Thema Lohnfortzahlungsbetrug vs. Kurzarbeitergeld?

Bild: Detektei-Lohnfortzahlungsbetrug-Kurzarbeitergeld

Als Detektei sind wir verlässlich nach wie vor zu den üblichen Telefonzeiten montags – samstags jeweils 09-17 Uhr. Bundesweit gebührenfrei unter (0800) 88 333 11, oder zum Ortstarif direkt in unseren jeweiligen Detektiv Büros. Zu den gleichen Zeiten können Sie unsere kostenfreie, sichere Videoberatung nutzen. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns 24/7 per eMail unter beratung@lentz.de. Ein Privatdetektiv unserer Detektei beantwortet jede Anfrage und jede eMail innerhalb von 24 Stunden.

Zum Schutz unserer Privatdetektive und Mandanten, also Ihnen, bieten wir aktuell keine persönliche Mandantenbetreuung an.

Näheres dazu lesen Sie unter www.lentz.de/bleib-gesund.

Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIn einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
KundenstimmeIch bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
KundenstimmeSehr kompetent, schnelle Regelung. Der Auftrag wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Werner Klein, Berlin
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.