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Überführter, zahlungsunwilliger Ex-Ehemann muss Detektivkosten zahlen!

Birgit M. hatte die Nase restlos voll. Ihr Ex wollte nicht zahlen. Er lebe von der Stütze, hatte er mitgeteilt. Dabei fuhr der Ex einen fast neuwertigen BMW. Dass er irgendwo angestellt sein könnte, das vermutete Birgit nicht. Dass er seinen Lebensunterhalt als Selbständiger verdiente, das hielt Birgit durchaus für möglich. Doch wie das beweisen? Birgit beauftragte eine Detektei. Die fand mit ihren Detektiven sehr schnell heraus, dass der Ex keinesfalls mittellos war und durchaus zahlen könne. Was der auch alsbald tat. Immerhin drohte Knast wegen des aufgedeckten Sozialhilfe-Betrugs. Doch Birgit wollte nicht nur ihren Unterhalt sondern auch das Detektiv-Honorar (ca. 3.500 €) wiederhaben – und klagte. Das OLG Zweibrücken gab ihr am Ende Recht. Die Richter verurteilten den überführten Exgatten dazu, das Detektiv-Honorar in voller Höhe zu bezahlen, da es eine ’notwendige Aufwendung‘ zur Beweisführung gewesen sei, für die er aufzukommen habe. Einzige Bedingung: Die Kostenrechnung müsse die einzelnen Ermittlungshandlungen benennen und damit nachvollziehbar sein. Dies war hier der Fall.
OLG Zweibrücken, Az.: 6 WF 117/00

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache im Einsatz. In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Meine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Kundenstimme
Wir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Kundenstimme
Mit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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