Die Grenzen der Detektivarbeit

Auch Detektivarbeit hat ihre Grenzen…

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…des Machbaren und des rechtlich Zulässigen.

Denn ein Detektiv bewegt sich bei der Ausübung seines Jobs keineswegs im rechtsfreien Raum. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Kaum ein Beruf ist in seiner Ausübung so stark von rechtlichen Grenzen beschränkt, wie der des Privatdetektiv. Ihm stehen nur die Rechte zu, die jedem anderen Bürger auch zustehen. So darf ein Detektiv beispielsweise nicht die Privat- und Intimsphäre eines Ausgespähten verletzen und Ihn z. B. in seinem Badezimmer heimlich fotografieren. Heimliche Fotos im privaten Wohnbereich sind im Normalfall ebenso untersagt wie das Mithören oder Mitschneiden von Gesprächen ohne Wissen der Betroffenen, da Hacken von Facebook-, oder WhatsApp-Konten o.ä.

Nicht nur, dass solche Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht unzulässig sind; das Gericht kann auch gegen den Detektiv und seinen Auftraggeber unter Umständen ein Strafverfahren einleiten, was für beide äußerst unangenehme Folgen haben kann. Daher wird ein seriöser Detektiv niemals Abhöranlagen installieren, da er damit sich und seinen Mandanten in erhebliche Schwierigkeiten bringt.

Auch das unerlaubte Durchsuchen fremder Wohnungen ist für den Detektiv tabu, denn das unaufgeforderte Eindringen in eine fremde Wohnung ist Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. Allerdings darf der Detektiv im Zuge seiner Observation einen Blick in die zufällig offen herumstehende Aktentasche des Observierten – selbstverständlich ohne hineinzugreifen, etwas zu entfernen und somit einen Diebstahl zu begehen – werfen. Wenn er in dieser Aktentasche z.B. einen Kontoauszug mit Kontostand erkennt, kann er dies im Bericht schriftlich dokumentieren und ggf. auch an Eides Statt versichern.
Gleiches gilt für frei und offen im Auto herumliegende Gegenstände, die durch die Fenster des Autos für Jedermann offen und klar erkennbar sind. Ein Hineingreifen in das Auto ist – selbst bei geöffneten Fenstern – jedoch tabu! Warum: Das Auto gehört zum ‚höchstpersönlichen Lebensbereich‘ und ist der eigenen Wohnung rechtlich nahezu gleich gestellt. Wenn ich aber als Detektiv von Außen etwas auftragsrelevantes – z.B. eine Buchungsbestätigung für ein Hotel – klar erkennen kann, darf ich das selbstverständlich in meinem Bericht niederschreiben.

Auch die Beobachtung einer Zielperson in der Öffentlichkeit oder in allgemein zugänglichen Gebäuden wie Restaurants, Hotels oder Kinos bedarf eines berechtigten Interesses von Seiten des Mandanten. Nur dann sind dabei angefertigte Foto- oder Videoaufnahmen als Beweismittel in einem Prozess voll verwertbar. Dieses berechtigte Interesse ist schon bei Beauftragung der Detektei durch den Mandanten glaubhaft darzulegen und wird im Vertrag schriftlich dokumentiert.

Gerade deshalb ist es wichtig einen ZAD geprüften Privatermittler (IHK) zu beauftragen und nicht irgendeinen Scharlatan der glaubt sein ‚fachliches Wissen‘ in einem vier Wochen Kurs, oder im TV erlernt zu haben. Letztlich ist eine fachliche Beurteilung der Problemsituation des jeweiligen Mandanten die unabdingbare Voraussetzung für ein juristisch wasserdichtes Vorgehen.

Vielen Mandanten die einen der zahlreichen Billiganbieter in unserer Branche, ohne jede Fachkenntnis, beauftragt haben, bleibt nämlich im Nachhinein nur die bittere Erkenntnis, viel Geld zum Fenster hinaus geworfen zu haben. Weitere Informationen finden Sie hier zu den ‚Grenzen der Detektivarbeit‚.

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeMeine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
KundenstimmeMeine Ansprechpartnerin überzeugte mich. Sie ist ruhig, klar deutlich und sachlich in der Beratung, sowie in der Leitung des Einsatzes. Ich fühle mich von Ihr und den Ermittlern sehr gut bedient, eine sympathische Detektei "zum Anfassen".
Maximilian Breuer, Düsseldorf
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist sehr kompetent und arbeitet effizient. Das Detektivbüro ist sehr zu empfehlen.
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.