Detektive dürfen Ex-Frau des Auftraggebers überprüfen
Ein zu nachehelichem Unterhalt verpflichteter Mann darf durch Detektive überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang seine Ex-Frau arbeitet.
Sofern sich durch die Ermittlungen der Detektei herausstellt, dass die geschiedene Ex-Frau Einkommen verschwiegen hat, muss Sie nicht nur eine Streichung oder zumindest erhebliche Kürzung des Unterhalts hinnehmen, sondern auch die Kosten für den Einsatz der Detektive tragen.
(OLG-Koblenz, Az.: 11 WF 99/06)
Das Oberlandesgericht Koblenz verpflichtete mit diesem aktuellen Urteil eine geschiedene Frau dazu, ihrem Ex-Mann die entstandenen Kosten einer Detektei in Höhe von rund 9.000,00 EUR zurück zu zahlen.
(Die Veröffentlichung dieses Urteils stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung i.S.d. RBerG dar!)
Über den Autor: Daniel Martin Ortega
Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.
In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.
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