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Erfolgshonorare für Anwälte werden möglich

Das generelle Verbot von Erfolgshonoraren für Rechtsanwälte verstößt gegen die Verfassung. Das hat im April 2007 das Bundesverfassungsgericht entschieden und vom Gesetzgeber eine diesbezügliche Neuregelung bis spätestens zum 30. Juni 2008 gefordert. Die bestehende Vorschrift verletze das Grundrecht der freien Berufsausübung, weil sie keine Ausnahmen zulasse, stellten die Richter fest. Anwälten müsste es möglich sein, sich nach Absprache mit dem Mandanten am Erfolg eines Verfahrens, also zum Beispiel an dem erstrittenen Betrag, prozentual zu beteiligen.

Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Hier werden alle getroffenen Zusagen eingehalten und in jeglicher Hinsicht kompetent, transparent und seriös gearbeitet.
Walther K., Viernheim
Kundenstimme
Von Anfang bis Ende sehr gute, kompetente und auch menschlich integre Behandlung und Unterstützung.
M. Grammig, 21337 Lüneburg
Kundenstimme
Professionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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