Vermisster Sohn in den USA gefunden

Die Aufgabenstellung unserer Mandanten war klar: Finden Sie unseren Sohn.

Besagter Sohn hatte vor rund zwölf Jahren – völlig überschuldet – sein Glück im Ausland gesucht und war nach England gegangen. Im Auftrag der Eltern, die dem Sohn helfen wollen, wurden wir nun tätig und konnten, im Rahmen einer vierwöchigen Ermittlung, den Aufenthaltsort des Sohnes im US-Bundesstaat Colorado in einer Kleinstadt ausmachen.

Über unsere New Yorker Dependance wurde der Sohn anschließend an sechs Tagen observiert und so konnte nicht nur geklärt werden, dass dieser – zwischenzeitlich mit einer US-Bürgerin verheiratet – sich dort längst eine neue Existenz mit einem gut gehenden Restaurant aufgebaut hat, sondern auch zwei Kinder hatte und sich, wie auf Wunsch der Auftraggeber eine erste Kontaktaufnahme einer Detektivin mit dem Sohn ergab, einfach aus Scham nicht mehr bei seinen Eltern meldete.

Zwischenzeitlich lernten die Eltern ihre Schwiegertochter und die Enkelkinder kennen und alles nahm ein gutes Ende. Auch für uns ein schöner Abschluss, eines interessanten Auftrages.

Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
KundenstimmeDas Team wirkte auf mich schon am Telefon sehr kompetent und erfahren. Dieser Eindruck bestätigte sich in der anschließenden Auftragsbearbeitung.
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
KundenstimmeBeobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
KundenstimmeSelten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
Top Dienstleister 2023 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.