Schriftvergleiche auf dem Vormarsch

Immer wieder hören wir von Anrufern: ”Ich brauche ein graphologisches Gutachten“. Hier sitzen die meisten Anrufer jedoch einem Irrtum auf. Graphologische Gutachten werden nicht bei Gericht zugelassen. Allerdings werden auch von Juristen immer wieder fälschlicherweise graphologische Gutachten angefragt, gemeint sind aber auch in diesen Fällen ausnahmslos forensische Schriftvergleichsgutachten. Ausgehend von der Einmaligkeit einer Handschrift hat sie als Mittel für den Sachbeweis einen hohen Stellenwert. Forensische (Hand-) Schriftvergleichung ist nicht zu verwechseln mit der Graphologie, der charakterlogischen Handschriftendeutung!
Unsere beiden Schriftsachverständigen sind ausgebildete Fachkräfte in ihrem Spezialgebiet und beide bei Gericht zugelassen. Somit können die durch unsere Detektei erstellten Gutachten problemlos als Beweismittel bei jedem deutschen Gericht vorgelegt werden.
Gerade bei Testamenten, Kaufverträgen, Quittungen, anonymen Droh- oder Schmähbriefen können unsere beiden Schriftsachverständigen innerhalb kürzester Zeit den Schreiber überführen, wenn geeignete Vergleichsschriftproben vorliegen, oder durch unsere Detektive diskret beschafft werden. Aber auch Betrüger selbst, waren schon unter den Auftraggebern, die eine Begutachtung ”des eigenen Werks“ wollten, um es erst dann ”zum Einsatz“ zu bringen, wenn es der Begutachtung durch unsere Sachverständigen standgehalten hätte.
Typische Aufgabenstellungen mit denen wir konfrontiert werden, sind Fragen zur Echtheits-, Urheberschafts- bzw. Identitätsprüfungen von Handschriften, Urkundenprüfungen, Nachweis von Manipulationen jeder Art, Altersbestimmungen, Sichtbarmachung von Schriften, Oberflächenuntersuchungen usw. Jeder dieser Aufträge verlangt ein individuelles Vorgehen und ist im Vorfeld kaum exakt planbar. Zur Begutachtung sollte möglichst immer das Original der zu untersuchenden Schrift vorgelegt werden können, in Ausnahmefällen reicht aber auch eine sehr gute Kopie.
Über die Autorin: Luise Schäfer

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Ilona C. , Bad Bramstedt

Sylvia M., 40479 Düsseldorf

Bernd H., Konstanz

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |