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Anspruch auf Benennung des Auftraggebers bei heimlich angebrachtem GPS-Ortungsgerät…

Dem Besitzer eines KFZ, an dem von einer Detektei heimlich und ohne dessen Wissen ein GPS-Ortungsgerät angebracht wurde, welches von dem Besitzer entdeckt wurde, steht ein Anspruch auf Benennung des Auftraggebers dieser Maßnahme zu. Das Anbringen des Senders als solches, erfüllt jedoch keinen Straftatbestand und ist daher ohne strafrechtliche Konsequenz für die Detektei.Das Auskunftsverlangen des Klägers bezieht sich dabei auf die Vorbereitung und die Durchsetzung seines Rechts auf (vorbeugende) Unterlassung gegen einen – unbekannten – Dritten, nämlich den Auftraggeber der Detektei.Dies entschied das OLG-Koblenz am 30.05.2007 (Az. 1 U 1235/06)Das OLG-Koblenz hat damit auf die Berufung des Klägers das erstinstanzliche Urteil abgeändert und dem Auskunftsantrag stattgegeben.

Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Kundenstimme
Das gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
Kundenstimme
Die Fachkompetenz hier ist sehr gut. Wir wurden zügig und absolut zu unserer Zufriedenheit vertreten. Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Geschäftsführer, Peter L., Heilbronn
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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