Schwere Gartenarbeit, trotz Bandscheibenprobleme?

Häuften sich doch in den letzten Monaten die Krankheitstage des als Objektleiters tätigen Mannes erheblich…

Nachdem dem Mann zweimal ein beantragter Urlaub nicht genehmigt werden konnte. Immer zu den gewünschten Urlaubsterminen trudelte dann eine Krankmeldung des Hausarztes des Mannes für 2 Wochen am Stück ein – so auch aktuell zum Zeitpunkt der Beauftragung unserer Detektei für Saarluis.

Eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei für Saarlouis begann zwei Tage später mit der Observation (Beobachtung) des Mannes an seinem privaten Wohnsitz in Beckingen und stellte erstaunliches fest: Nachdem professionelle, auftragsbegleitende Vorermittlungen ergeben hatten, dass der Mann mit dem Diagnoseschlüssel „M51“ (Bandscheibenprobleme) krankgeschrieben war. Der Mann fuhr gleich am ersten Observationstag morgens mit dem Auto in einen örtlichen Baumarkt, lud dort 11 Säcke à 25kg mit Dekokieselsteinen in seinen Kombi, fuhr nach Hause und begann dann im Garten seines Häuschen mit umfangreichen Umgestaltungs- und Dekoarbeiten, die den ganzen Tag über andauerten. Dabei arbeitete der Mann mehr als 7 Stunden körperlich schwer und zeigte – ganz anders als seine diagnostizierte Krankheit es vermuten lassen sollte – definitiv keinerlei Anzeichen einer Erkrankung, körperlichen Einschränkung o.ä.

Auch am zweiten Observationstag der Detektive unserer Detektei für Saarlouis, der auf Anraten des Anwalts unseres Mandanten noch zusätzlich durchgeführt wurde, arbeitete der Mann wiederum in seinem Garten körperlich und fuhr Nachmittags mit seiner Frau noch in den Supermarkt um dort den Großeinkauf – inkl. schwerer Getränkekisten – für das bevorstehende Grillwochenende zu erledigen.Hoffentlich hat der Mann dieses Wochenende genossen: Es dürfte für geraume Zeit sein letztes gewesen sein. Am Montag darauf wurde ihm per Boten die fristlose Kündigung wegen „erwiesenem Lohnfortzahlungsbetrug“ in den Hausbriefkasten unter Zeugen eingeworfen. Nun hat er viel, viel Zeit für Gartenarbeit.

Wie zu erwarten, reichte der Mann – an Dreistigkeit kaum zu überbieten – Kündigungsschutzlage ein und meinte, die Arbeit habe seiner Genesung ja nicht geschadet. Dieser Auffassung konnte und wollte das Arbeitsgericht nicht Folgen und bestätigte die fristlose Kündigung als wirksam und wies den Mann auch noch im Gerichtssaal gleich auf die Strafbarkeit des Tatbestandes des „Lohnfortzahlungsbetruges“ hin.

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zur Newsübersicht

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeSehr kompetent, schnelle Regelung. Der Auftrag wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Werner Klein, Berlin
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist sehr kompetent und arbeitet effizient. Das Detektivbüro ist sehr zu empfehlen.
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
KundenstimmeMeine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.