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GPS-Sender zur Observation (Beobachtung) sind strafbar!

Verdeckte GPS-Überwachung durch eine Detektei ist eine Straftat!

(Landgericht Lüneburg, Az. 26 Qs 45/111)

Bedient sich eine von einer Partei beauftragte Detektei eines heimlich eingesetzten GPS-Senders um Erkenntnisse über das Verhalten einer Zielperson zu gewinnen, so handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind die durch die GPS-Überwachung gewonnen Erkenntnisse nicht vor Gericht verwertbar. Die Kosten, die durch die Beauftragung der Detektei entstanden sind, sind dann nicht zu erstatten. Die Berichte der Detektei dürfen nicht vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.

Der Einsatz eines GPS-Sender stellt darüberhinaus für Privatpersonen (also Detekteien und ihre Mandanten) eine unerlaubte Datenverarbeitung dar, die nach dem §29 BDSG unter Strafe (NICHT Bußgeld!) steht. Sowohl die Detektei als möglicher Täter, als auch der Auftraggeber als möglicher Anstifter, könnten daher strafrechtlich erhebliche Probleme bekommen. Neben dieser Strafbarkeit der handelnden Personen dürften dazu Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche treten, welche die so observierte Zielperson geltend machen könnte. Daher werden in unserer Detektei keine GPS-Sender zum Einsatz gebracht!!!

In der Detektei Lentz Gruppe® finden ausschließlich rechtlich zulässige Ermittlungsmethoden statt. Im Interesse unserer Mandanten und in unserem eigenen Interesse. Wirbt eine Detektei mit dem Einsatz von GPS-Sendern, so spricht dies ganz klar und eindeutig, nicht für die Seriosität dieser Detektei. Unser Rat: Finger weg!

Für weitere Informationen zu ähnlichen Themen oder generell zur Arbeit unserer Detektei lesen Sie sich bitte die FAQs durch.

Über den Autor: Robin Schellberg

Robin Schellberg

Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa

Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Meine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Kundenstimme
Das Team wirkte auf mich schon am Telefon sehr kompetent und erfahren. Dieser Eindruck bestätigte sich in der anschließenden Auftragsbearbeitung.
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
Kundenstimme
Mit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!