Gerade in der Urlaubszeit, steigt bei der Detektei Lentz® die Nachfrage nach Mitarbeiterüberwachung!

Die Sommerferienzeit nähert sich und alle wollen in den wohlverdienten Urlaub. Aber nicht alle können gleichzeitig Urlaub nehmen. Bei der Detektei Lentz® steigt genau in dieser Zeit die Nachfrage für die Jagd nach vermeidlichen „Blaumachern“

Die Detektei Lentz® ist eine renommierte Wirtschaftsdetektei, die bereits mehr als 20 Jahre Erfahrungen im detektivischen Bereich vorweisen kann. Gerade deswegen ist die Nachfrage nach Mitarbeiterüberwachung schon seit Jahren gleichbleibend groß, so Prokuristin Frances Schreuder. Die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) bemerkt schon seit Jahren, so auch in diesem Jahr wieder, dass Firmen gerade zur Urlaubszeit verdächtige Mitarbeiter wegen Verdachts des Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall observieren lassen und zwar speziell, bei

  • Krankmeldungen direkt vor, oder nach den Urlauben
  • Krankmeldungen im Zeitraum von nicht genehmigten Urlauben
  • Krankmeldungen bei Auftragsspitzen und personellen Engpässen wegen der Urlaubszeit

Lohnfortzahlungsbetrug stellt Strafbestand dar

Jährlich ermittelt die Detektei Lentz® bundesweit (http://www.lentz-detektei.de) in 300-400 Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug. In rund 90% (!!) der Fälle konnte dabei bisher der Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei nachgewiesen werden mit entsprechenden Konsequenzen für den Arbeitnehmer.

Der Umstand, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall häufig mit Blaumachen, Krankfeiern etc. umschrieben wird, lässt darauf schließen, dass den “Blaumachern” wahrscheinlich gar nicht bewusst ist, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen Straftatbestand handelt, der entsprechend strafrechtlich verfolgt werden kann, sofern der Arbeitgeber – als Geschädigter – Strafanzeige erstattet und den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei, z.B. durch einen Detektiv-Tätigkeitsbericht, nachweisen kann. Fristlose Kündigungen, Rückforderung der Detektivkosten, z.B. nach §91 ZPO. sind häufig die Konsequenzen eines einwandfrei nachgewiesenen Lohnfortzahlungsbetruges. So droht dem Arbeitnehmer nicht nur der sofortige Jobverlust, sondern auch empfindliche finanzielle Nachteile, da die Detektivkosten meist in einem Bereich von zwei bis drei Brutto-Monatsgehältern des Mitarbeiters anzusiedeln sind.

„Durch den Detektiveinsatz können wir Blaumacher gezielt herausfiltern. Unsere ehrlichen Mitarbeiter müssen die liegengebliebene Arbeit für die Blaumacher nicht dauerhaft miterledigen, das wiederum erhöht den Betriebsfrieden. Davon abgesehen, ist jeder Detektiveinsatz günstiger als monatelange Prozesse vor dem Arbeitsgericht, Vergleichs- und Abfindungszahlungen usw.“, so ein Geschäftsführer eines namhaften deutschen Unternehmens gegenüber der Detektei Lentz®

Lohnfortzahlungsbetrug schädigt Betriebsklima und Image

Aber nicht nur auf der Arbeitnehmerseite ist vor den Folgen des Lohnfortzahlungsbetruges zu warnen. Auch auf der Arbeitgeberseite zieht der Lohnfortzahlungsbetrug entsprechend negative Konsequenzen nach sich, wie bspw. steigende Kosten, Beeinträchtigungen des Betriebsklimas und des Image des Unternehmens etc..

Eine häufig festzustellende Ursache des Lohnfortzahlungsbetruges auf der Arbeitnehmerseite ist ein nicht gewährter Urlaub. 

Fallbeispiele der Detektei Lentz®

So ermittelte die Detektei Lentz® jüngst in einem Fall, in dem ein Mitarbeiter in Folge eines nicht gewährten Urlaubs sich krank meldete. Im Rahmen von Observationen stellten dabei die Detektive der Detektei Lentz® fest, dass die krank gemeldete Zielperson seiner Tochter beim Umzug und Renovierungsarbeiten half. Die fristlose Kündigung sowie die sofortige Herausgabe seines Mitarbeiterhandys, Firmenwagens und des Laptops wegen vertragswidrigem Benutzens waren die Konsequenzen für den Mitarbeiter.

In einem anderen Fall konnte ebenfalls dem Mitarbeiter betriebsbedingt der gewünschte Urlaub nicht gewährt werden. Als dieser sich dann entsprechend krank meldete, ergaben die Observationen, dass der betroffene Mitarbeiter mit seiner und einer befreundeten Familie über ein verlängertes Wochenende in den bereits seit längerer Zeit gebuchten Urlaub fuhr. Da auch hier die Mitarbeiter der Detektei Lentz® zweifelsfrei den Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen konnten, erhielt die observierte Zielperson von seinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung und musste schließlich auch noch die durch die Detektei Lentz® und das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten übernehmen.

Ankündigung führt bereits zur Kündigung

Der BGH urteilte in seinem Urteil vom 12.03.2009 (Az.: 2 AZR 251/07) sogar, dass bereits die Ankündigung einer zukünftigen Krankheit eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. In dem zugrunde liegenden Fall, hatte ein Arbeitnehmer (s)eine Krankheit lediglich angekündigt, nachdem ihm sein Arbeitgeber den von ihm eingeforderten Urlaub nicht gewährte.

Dieses Urteil bestätigt, dass Lohnfortzahlungsbetrug und bereits die Absicht, krank zu feiern alles andere als ein Kavaliersdelikt ist.

Was ist zu tun?

Wenn bei einem Mitarbeiter der Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug besteht, sollte möglichst schnell reagiert werden. Bereits am ersten Krankheitstag sollte die Detektei eingeschaltet werden, um genügend gerichtsverwertbare Beweise für den Nachweis des Lohnfortzahlungsbetruges erbringen zu können.

Viele Arbeitsgerichte fordern in ihren Urteilen ausdrücklich eine „mehrtägige detektivische Tätigkeit an ganzen Tagen in Folge, während der üblichen Arbeitszeiten“. Zweckmäßig sind in der Regel drei bis vier Tage.

Wie man sich im Verdachtsfalle im Detail verhalten sollte und wie die Observationen bei der Detektei Lentz bei Lohnfortzahlungsbetrug verlaufen, ist nachzulesen unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de sowie weitere Fallbeispiele aus den Ermittlungsakten der Detektei Lentz® unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de

Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als vier Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Brown spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIn einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
KundenstimmeBeobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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