Kosten der Detektei Lentz® erstattungsfähig, da immer rechtskonforme Arbeitsweise!

Nach neuestem Urteil des BGH sind die Detektivkosten erstattungsfähig, die sich auf notwendige und zulässige Ermittlungsmethoden beziehen: Kriterien, die bei der Detektei Lentz® gewährleistet sind.

Im vorliegenden Fall ging es darum, ob ein geschiedener Ehemann im Unterhaltsstreit mit seiner Ex-Frau die durch einen beauftragten Detektiv entstandenen Kosten ihr in Rechnung stellen kann.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied (AZ: XII ZB 107/08) dass, wenn durch den Detektiveinsatz nachgewiesen wird, dass die ehemalige Gattin mit einem anderen Mann zusammenlebte und somit die Notwendigkeit des Detektiveinsatzes gegeben war, diese Kosten erstattungsfähig sind. Allerdings beruhten im zugrunde liegenden Fall die Beweismittel nicht allein auf detektivische Beobachtungen. Ein GPS-Sender wurde eingesetzt, um von der Zielperson ein Bewegungsprofil zu erstellen. Diese Maßnahme wurde als unverhältnismäßig und nicht gerichtsverwertbar angesehen und somit waren diese Detektivkosten nicht erstattungsfähig.

Dieses Urteil des BGH bestätigt die Detektei Lentz®(http://unterhaltsbetrug.lentz-detektei.de/themen/untreue-erkennen), die als erfahrene und professionelle Detektei immer wieder herausstellt, wie wichtig es ist, zum einen Untreue zu erkennen und zum anderen diese eben auch gerichtsverwertbar zu beweisen. Laut Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz®, ist Untreue zu erkennen und gerichtsverwertbar nachzuweisen nicht leicht. Damit nicht nur die Anzeichen der Untreue erkannt werden, sondern auch die gerichtsverwertbaren Beweise dafür erbracht werden, ist eine professionelle Detektivarbeit notwendig. Die Detektei Lentz® sucht grundsätzlich nach unanfechtbaren Beweisen für das Fehlverhalten – auch, um falsche Schlussfolgerungen zu vermeiden. In Einzelfällen konnte die Detektei Lentz®den Verdacht auch widerlegen und der Beziehung wieder auf die Beine helfen. In den meisten Fällen der Detektei Lentz® bewahrheitete sich jedoch der Verdacht. Und dann sind die durch die Detektei Lentz® entstandenen Kosten auch erstattungsfähig, da sie dem Mandanten immer gerichtsverwertbare Beweise erbringt.

U.a. aus diesem Grund verwendet weder die Detektei Lentz® noch die gesamte Lentz Gruppe® im Rahmen ihrer Ermittlungen GPS-Sender. Die Lentz Gruppe® sichert ihre Beweise allein durch Observationen. Des weiteren prüft die Detektei Lentz® sowohl im eigenen Interesse aber insbesondere im Interesse ihrer Mandaten mit ihren hauseigenen Justitiaren, was erlaubt ist,  welche Beweise gerichtsverwertbar sind und überprüft darüber hinaus kostenfrei alle Ermittlungsberichte auf juristische Einwandfreiheit (https://www.lentz-detektei.de/firmenprofil/7-lentz-pluspunkte-grundsaetze-unserer-detektei).   

Weitere interessante Informationen zu den Arbeitsgebieten der Detektei Lentz®, ihrer Arbeitsweise sowie interessante Fallbeispiele aus den Ermittlungsakten der Detektei Lentz® sind zu finden unter https://www.lentz-detektei.de/start

Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als vier Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Brown spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeGute, individuali­sierte Beratung. Hat mir wirklich weiter geholfen in meiner Sache. Jederzeit weiter­zu­empfehlen. Be­arbeitungs­zeit etwas länger als zunächst geschätzt.
Silke N., Hannover
KundenstimmeIn einer augen­scheinlich aussichts­losen Situation, konnten die vier Detektive ein schier unglaubliches Ergebnis erzielen. Das wäre auch sechs Sterne Wert!!!!
Wilhelm R., Leipzig
KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
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Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.