Mobbing: Wenn die Arbeit zum täglichen Horror wird

Schätzungsweise eine Million Deutsche werden in der Arbeit gemobbt – Arbeitgeber in der Pflicht!

In der Schule, im Internet oder am Arbeitsplatz – jeder kann überall Opfer von Mobbing werden. Aktuellen Schätzungen zufolge sind in Deutschland jährlich etwa 1.000.000 Berufstätige davon betroffen. Mobbing stellt eine massive Stressbelastung für die Betroffenen dar und kann negative Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit haben. Dies betrifft aber nicht nur den Arbeitnehmer selbst: „Auch die wirtschaftlichen Folgen von Mobbing für ein Unternehmen sind nicht zu unterschätzen“, betont Frances Lentz, Geschäftsführerin der bundesweit operierenden Detektei Lentz®. So können durch eine verringerte Leistungsfähigkeit oder vermehrte Krankheitsausfälle auch konkrete Schäden für den Arbeitgeber entstehen. Die Ermittlungsexpertin erklärt, wie Unternehmer richtig auf Mobbingvorwürfe reagieren und ihren Mitarbeitern helfen können.

Laut Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat Mobbing in den letzten Jahren deutlich zugenommen: So werden aktuellen Schätzungen zufolge durchschnittlich 1.000.000 Arbeitnehmer in Deutschland jährlich Opfer von Anfeindungen am Arbeitsplatz. Eine Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ergab, dass mehr als jeder Zehnte schon einmal davon betroffen war. Frauen und junge Arbeitnehmer unter 25 Jahren sind besonders gefährdet. Diese Zahlen belegen, dass Mobbing nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Unternehmen gravierende Folgen haben kann: Geringere Arbeitsleistung, ein schlechtes Betriebsklima und Mehrkosten durch Krankheitsausfälle. Es gehört also nicht nur zu den Pflichten des Arbeitgebers, ein Mobbingopfer zu schützen, sondern liegt auch in seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse.

Was ist Mobbing?

Der Begriff „Mobbing“ stammt ursprünglich aus dem Englischen und bedeutet: jemanden bedrängen, fertig machen oder über jemanden herfallen. Mobbing ist aber viel mehr als ein vorübergehender Konflikt. Der Definition zufolge müssen Mobbingopfer über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr durchschnittlich einmal pro Woche angegriffen, angefeindet, diskriminiert oder schikaniert werden. „Dabei quälen die Täter ihre Opfer auf ganz unterschiedliche Arten“, weiß die Ermittlungsexpertin der Detektei Lentz®. „Das Spektrum reicht von übler Nachrede über gezielte Fehlinformation bis hin zu schweren Beleidigungen, offenen Drohungen oder sogar sexueller Belästigung und tätlichen Angriffen.“ Das Opfer wird gezielt ausgegrenzt, eingeschüchtert, denunziert und lächerlich gemacht. Der Arbeitsalltag wird so zum reinsten Horror für Betroffene. Monatelang Feindseligkeiten, Intrigen und Schikanen ausgesetzt zu sein, kann dramatische Folgen für die psychische und physische Gesundheit der Opfer haben. Nicht nur das Selbstbewusstsein leidet. Die dauerhafte Stressbelastung vermindert die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, verschlechtert die Belastbarkeit der Betroffenen und kann sogar Depressionen und Angstzustände auslösen. Darüber hinaus kann Mobbing auch physische Erkrankungen wie Ess- und Schlafstörungen sowie Rücken-, Magen- und Kopfschmerzen verursachen. Am Ende eines solchen Leidensweges steht häufig die Kündigung oder sogar eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.

Handlungsmöglichkeiten und -grenzen für Opfer und Arbeitgeber

Fügen sich von Mobbing Betroffene in die Opferrolle, verschlimmert sich die Situation meistens noch. Deshalb rät die Ermittlungsexpertin Frances Lentz: „Mobbingopfer müssen in die Offensive gehen. Zunächst sollten sie die Situation direkt ansprechen und den oder die Täter offen auffordern, das negative Verhalten einzustellen. Manchmal reicht das schon, damit die Attacken aufhören.“ Außerdem sollten sich Betroffene Hilfe bei Kollegen oder beim Betriebsrat des Unternehmens suchen und die Geschäftsführung informieren. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz kann sich jeder beim Arbeitgeber über ungerechte Behandlung beschweren (§ 84 I BetrVG). Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber den Schutz von Leben und Gesundheit seiner Arbeitnehmer gewährleisten. Hierzu zählen besondere Arbeitsschutzmaßnahmen in gefährlichen Berufen genauso wie die Pflicht zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und die Gleichbehandlungspflicht (nach Art. 1-3 GG). Wenn ein Arbeitgeber von einem Mobbingfall erfährt, ist er also verpflichtet, sofort geeignete Maßnahmen zum Schutz seines Mitarbeiters zu ergreifen. Dazu kann – und muss – er den Mobber entweder abmahnen, versetzen oder sogar (fristlos) kündigen, wenn dieser sein schädliches Verhalten nicht unterlässt. Allerdings ist es für den Arbeitgeber oft schwierig einen Mobbingfall richtig einzuschätzen, da hier meistens Aussage gegen Aussage steht. Die Opfer sollten deshalb z.B. ein Mobbing-Tagebuch führen, indem sie die Angriffe dokumentieren, oder Aufnahmen von den Schikanen mit dem Handy machen, um ihre Beschwerde auch belegen zu können. „Aber genau das ist oft gar nicht so leicht“, weiß die Ermittlerin. „Mobber sind meistens sehr vorsichtig, wenn nicht sogar feige. Sie attackieren ihre Opfer nicht öffentlich und halten sich zurück, wenn sie den Verdacht haben, beobachtet zu werden.“

Mobbing auch an Schulen!

Mobbing ist kein Problem, dass sich nur auf die Berufswelt beschränkt. Immer häufiger kommt es auch zu Mobbing in Schulen und Vereinen. Auch hier können unsere Detektive und Detektivinnen wirkungsvoll Beweise sichern und die Täter überführen. Gerade im schulischen Bereich kann Mobbing weitreichende Folgen für das gesamte weitere Leben ihres Kindes haben. Daher ist diskrete, schnelle und rechtskonform, effektive Hilfe notwendig. Gerade in solchen Fällen erleben Eltern es immer wieder, dass Lehrer und Schulleitung ihre Sorgen und Nöte nicht ernst genug nehmen und die Eltern als Übervorsichtig abtun, oder dem gemobbten Kind eine Mitschuld geben wollen.

Aber auch für solche Fälle haben unsere geschulten Ermittler und Ermittlerinnen die passende Vorgehensweise parat, um die Übergriffe auf ihr Kind nachzuweisen und Lehrer und Schulleitung zum Handeln zu zwingen und die psychische, seelische und körperliche Entwicklung ihres Kindes nicht nachhaltig zu schädigen!

Wirksame Beweise können den Horror am schnellsten beenden

In einer solchen Situation sind Arbeitgeber also häufig damit überfordert, konkrete Beweise für das Mobbing zu finden und die verantwortlichen Mitarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen. „Wir empfehlen dann oft die Einschleusung eines Detektivs. Dieser kann durch eine professionelle Observation die Mobber überführen und gerichtsfeste Beweise sichern und vor allen Dingen die Frage klären: Liegt wirklich Mobbing vor, oder ist das vermeindliche Mobbingopfer der eigentliche Unruhestifter“, erklärt Frances Lentz. „Wir führen einen unserer Detektive z.B. als Aushilfe von einer Zeitarbeitsfirma bei den Mitarbeitern ein. Um innerhalb kürzester Zeit ein Vertrauensverhältnis aufbauen zu können, sind unsere Detektive psychologisch geschult und besitzen branchenspezifische Kenntnisse.“ Auf diese Weise können Arbeitgeber nicht nur Beweise für das Mobbing erhalten, sondern auch Informationen über die Ursachen. Häufig kann Mobbing auch ein Indiz dafür sein, dass Arbeitsorganisation und Aufgabenverteilung unklar sind, was zu Frustration und schwelenden Konflikten unter den Angestellten führt. Als Ventil dient dann ein Einzelner, der gemobbt wird. „Aus unserem ausführlichen Bericht können Unternehmer eventuell sogar präventive Maßnahmen ableiten und klare Arbeitsstrukturen sowie eindeutige Zuständigkeiten festlegen.“, wie die Chefermittlerin der Detektei Lentz® betont. „ Außerdem kann ein gezieltes Einschreiten mit Hilfe von Ermittlungsprofis potenzielle Nachahmer wirkungsvoll abschrecken.“

Das Mobbing ist bewiesen – was nun?!?

Wenn unsere Ermittlungsexperten nach der erfolgten Einschleusung das Mobbing nachweisen können, zeigen unsere Experten Lösungswege auf.

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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