Freizeit auf Attest – kleines Vergehen mit großen Folgen?

Mit einem Detektiveinsatz können sich Arbeitgeber wirksam gegen Lohnfortzahlungsbetrug wehren, sollten aber erfolgsbasierte Konditionen meiden

Bild: Detektive-12

Deutschland – eine Nation von „Blaumachern“? Die Zahlen scheinen dies zu belegen: Pro Jahr gehen schätzungsweise 34 Millionen bezahlte Krankheitstage auf das Konto von Simulanten, die sich mittels Attest ein bisschen mehr Freizeit verschaffen wollen. Doch was vielen Arbeitnehmern als lässliches kleines Vergehen erscheint, kann für den Arbeitgeber durchaus große Folgen haben. „Unternehmer, die den Verdacht hegen, dass Mitarbeiter eine Krankheit nur vortäuschen, sollten nicht tatenlos zusehen“, rät Marcus Lentz, Geschäftsführer einer bundesweit agierenden Wirtschaftsdetektei. „Der Einsatz einer seriösen Detektei hilft, klare Zeichen zu setzen und langfristigen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Durch objektive und wertneutrale Ermittlungen können Betrüger auch vor Gericht überführt werden“, betont der langjährig erfahrene Privatermittler und Geschäftsführer der Detektei Lentz& Co. GmbH, Marcus Lentz und warnt daher vor erfolgsbasierten Vertragskonditionen.

„Blaumacher“ verursachen in Deutschland jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro. „Ein bisschen zusätzliche Freizeit auf Krankenschein – das wird häufig für ein kleines Kavaliersdelikt gehalten“, weiß Wirtschaftsdetektiv Marcus Lentz aus langjähriger Berufserfahrung. „Doch wer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, erfüllt in juristischer Hinsicht einen Betrugstatbestand.“ Aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auf Lohnfortzahlung sind betrügerische Angestellte gerade für kleine und mittelständische Unternehmen häufig eine ernstzunehmende finanzielle Belastung. „Wenn Liefertermine nicht eingehalten oder Aufträge gar nicht erst angenommen werden können, weil in der Urlaubssaison plötzlich die Hälfte der Belegschaft fehlt, kann das langfristig sogar die Existenz des Betriebes gefährden“, erläutert Lentz.

„Blaumacher“ überführen – doch wie?

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber ärztliche Atteste als Nachweis einer Erkrankung akzeptieren. Auch wenn berechtigte Zweifel an der Glaubwürdigkeit bestehen, brauchen Arbeitgeber gerichtsfeste Beweise, um einen Mitarbeiter des Lohnfortzahlungsbetruges zu überführen. „Wer in einem solchen Fall auf eigene Faust ermittelt, macht sich selbst rechtlich angreifbar“, warnt Chefermittler Lentz. Außerdem bergen eigenständige Ermittlungen von Laien häufig die Gefahr, den Verdächtigen zu warnen und so die Überführung selbst zu behindern, oder sich sogar plötzlich als Beschuldigter wegen Nachstellung (§238 StGB) wieder zu finden. Immer mehr Unternehmen verlassen sich deshalb auf die Unterstützung seriöser Wirtschaftsdetekteien. „Detektive kennen die Tricks und Kniffe von Blaumachern und wissen genau, wie man sie überführen kann – und wo die rechtlichen Grenzen dabei liegen“, betont Lentz.

Vorteile eines Detektiveinsatzes

Die unmittelbaren Vorteile liegen auf der Hand: „Lohnfortzahlungsbetrug rechtfertigt eine fristlose Kündigung“, weiß Lentz. „Professionelle Detektive gehen immer sehr diskret vor. Observationen werden von mehrköpfigen Teams durchgeführt, die unauffällig gerichtsverwertbare Beweise sichern“, so der Wirtschaftsdetektiv. Das erspart den Unternehmen nicht nur weitere Ausfälle und Kosten, sondern auch einen langwierigen Gerichtsprozess mit negativem Ausgang. „Unsere erfahrenen Ermittler fungieren auch als Zeugen vor Gericht. Und da Aussagen von Detektiven in der Regel als neutral und unbefangen gelten, haben sie einen hohen Stellenwert“, erklärt Marcus Lentz.

So finden Sie professionelle Unterstützung

Neben persönlichen Empfehlungen und Kundenbewertungen gibt es für die Wahl einer seriösen Detektei einige objektive Kriterien wie die Qualifikation der Ermittler, TÜV-Zertifizierungen und eine transparente Preisgestaltung. „Achten Sie unbedingt darauf, dass die Detektive ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) sind, dies auch vertraglich schriftlich zugesichert wird und somit eine intensive, professionelle Ausbildung absolviert haben“, rät Lentz.

Erfolgsbasierte Preisstaffelung steht der Unbefangenheit der Zeugen entgegen

Auch ein Blick auf die Preise lohnt sich: Eine erfolgsabhängige Preisstaffelung steht dem Grundsatz der Unbefangenheit entgegen. „Wird für einen bewiesenen Fall von Lohnfortzahlungsbetrug mehr berechnet als für Ermittlungen ohne Nachweis, könnten gegnerische Anwälte und auch Arbeitsrichter dem Detektiv persönliches Interesse am Ausgang der Ermittlungen unterstellen“, erklärt Rechtsanwalt Michael Heinel. „Damit würde er als Zeuge nicht mehr als neutral gelten und seine Aussage hätte geringere Beweiskraft.“

Wenn jemand also sein Honorar um 30, 40 oder gar 50% reduziert, wenn ein Nachweis nicht gelingt und damit wirbt, macht er sich und seine Ergebnisse angreifbar, da er dann ein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens hat – nämlich das Interesse sein höheres Honorar zu erhalten.

Daher sollten Firmen solche Abrechnungsmodelle generell meiden.

Klare Signale schrecken Nachahmer ab

Kann durch professionelle Ermittlungen eine fristlose Kündigung gerechtfertigt werden, wird nicht nur die unmittelbare finanzielle Schädigung des Unternehmens beendet – in den meisten Fällen, die vor Gericht gehen, muss der überführte Betrüger sogar die Kosten für den Detektiveinsatz tragen. Ein Detektiveinsatz lohnt sich auch in anderer Hinsicht: „Arbeitgeber setzen damit klare Signale und schrecken Nachahmer ab“, weiß Lentz aus Erfahrung. Nach erfolgreicher Überführung eines „Blaumachers“ sinkt die Anzahl der Krankschreibungen durchschnittlich um 30 Prozent. „Den ehrlichen Mitarbeitern wird hingegen gezeigt, dass der Arbeitgeber für Gerechtigkeit sorgt“, so Lentz. „Und das hat langfristig auch einen positiven Effekt auf das Betriebsklima.“

Weitere Info’s gibt es unter: https://www.lentz-detektei.de/wirtschaft/gerichtsurteile

Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als vier Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Brown spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zur Newsübersicht

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeKompetent, zielstrebig, verlässlich und vor allen Dingen vertragstreu.
Dr. Werner G., München
KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.