Sie sind verboten und werden doch frei gehandelt

Sie sind verboten, und werden doch ganz offen im Internet gehandelt:

Bild: Wanze-im-Kugelschreiber-2

Uhren, Feuerzeuge, Kugelschreiber, Rauchmelder oder andere Alltagsgegenstände, in denen Kleinstkameras, teilweise sogar mit Tonaufzeichnung, verborgen sind erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. In fast allen Fällen, wird deren Signal per Funk oder WLAN übertragen. Doch vorsicht! Völlig unabhängig vom Verstoß gegen das ‚Recht am eigenen Bild‘ (§22 KuG) und der ‚Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes‘ (§201 StGB) droht nun Ärger aus einer ganz anderen Ecke: Die Bundesnetzagentur warnt, dass immer häufiger ahnungslose Menschen mit den kleinen High-Tech-Geräten überwacht werden. Das Vorgehen gegen mehr als 70 Käufer und Verkäufer der verbotenen Geräte in den vergangenen Wochen war erst der Anfang.

Die Bundesnetzagentur will den Handel nun eindämmen. Gezielt macht die Bundesnetzagentur entsprechenden Anbieter solcher illegalen Geräte im Internet ausfindig. Händler, Hersteller und auch die Käufer müssen dann nachweisen, dass sie die illegalen Geräte vernichtet haben – sonst drohen Strafanzeigen.

Verbotene Geräte im Internet frei erhältlich
Wer den eigenen Ehepartner, seine Geschäftspartne o.ä. heimlich beobachten will, muss im World Wide Web nicht lange suchen. Getarnte Spycams sind inzwischen für weit weniger als 100 EUR zu bekommen. Kaum zu entdecken in der Uhr an der Wand, dem Taschenrechner, oder dem Kugelschreiber in der Jackentasche liefern sie gestochen scharfe Bilder in HD-Qualität; teilweise sogar mit glasklarer Tonspur. Doch sobald die Kameras Aufnahmen per Funk oder WLAN übertragen, gelten sie als Sendeanlagen im Sinne des § 90 des Telekommunikationsgesetzes.

Herstellung, Vertrieb und Besitz sind in diesen Fällen strafbar, weil die Geräte die Privatsphäre des Beobachteten verletzen. Laut Gesetz stehen darauf Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Doch Kunden, die solche Geräte im Internet bestellen, sind sich der Rechtslage oft nicht bewusst.

Aktive Suche nach Online-Shops mit illegalem Angebot
Die Bundesnetzagentur befürchtet ein Massenphänomen und fahndet nun gezielt online nach Anbietern der verbotenen Spycams. Händler werden aufgefordert, alle derartigen Artikel zu vernichten und aus dem Programm zu nehmen. Halten sie sich nicht an das Verbot, kann ihr  Shop sogar geschlossen werden. Außerdem müssen sie über die Käufer (vollständiger Name, Lieferanschrift) der illegalen Geräte Auskunft geben. Auch diese Käufer erhalten dann nämlich Post und sind verpflichtet, die gekaufte Ware unbrauchbar zu machen.

Um sicher zu gehen, fordert die Agentur darüber sogar einen schriftlichen Nachweis von Recyclinghof oder Abfallwirtschaftsstation. Finanziellen Ersatz gibt es dafür nicht. In den Fällen der vergangenen Wochen zeigten sich Käufer wie Verkäufer allerdings kooperationsbereit, so dass die Agentur auf Strafanzeigen (noch) verzichtete.

Fazit:
Kleine Überwachungskameras, die sich in Alltagsgegenständen verstecken, sind verboten, wenn sie Wort und Bild per Funk oder WLAN übertragen. Viele Kunden, die solche „Spionagekameras“ aus Spaß oder Neugier bestellen, wissen nicht, dass schon der Besitz strafbar ist.

Also – Finger weg.

Wenn Sie glauben, dass ihr Partner untreu ist, oder ihr Mitarbeiter Dinge macht, die er lieber nicht machen sollte, dann sprechen Sie unsere freundlichen Mandantenbetreuer an. Wir zeigen Ihnen rechtskonforme Wege auf, ihr Problem so zu lösen, dass es später kein „böses Erwachen“ gibt.

Über die Autorin: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK und verfügt über eine mehrjährige Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV.
In ihrer Freizeit verbringt sie viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeSehr kompetent, zuverlässig und zielorientiert. Positiv auch, dass der Ansprech­partner ständig online erreichbar und über den aktuellen Sach­stand informiert war.
Dorothee S., Waiblingen
KundenstimmeIn einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.