Sommerzeit, Reisezeit – Hochsaison für Blaumacher und Schwarzarbeit

Verdachtsfall „Schwarzarbeit“– TÜV zert. Detektei steht Ihnen in München tatkräftig zur Seite

Volle Auftragsbücher und zu wenig Personal: So sieht es in vielen gastronomischen und baugewerblichen Betrieben aus, wenn die Sommermonate vor der Tür stehen. Viele Unternehmer greifen in diesem Zeitraum auf sogenannte Saisonarbeitskräfte zurück. Gleichzeitig haben Schwarzarbeit und Lohnfortzahlung in diesen Branchen Hochkonjunktur. Immer häufiger täuschen Angestellte eine Krankheit vor, um einer anderen Beschäftigung nachgehen zu können. Dabei sparen sie gerne auch noch die Steuern und Sozialversicherungsabgaben und arbeiten schwarz. Der Schaden für Arbeitgeber und Volkswirtschaft ist immens: Laut Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen wird der Umfang der Schattenwirtschaft im Jahr 2016 bei insgesamt 336 Milliarden Euro liegen.

Ob im Tourismus, in der Landwirtschaft oder am Bau: Viele Branchen stützen sich auf saisonale Mitarbeiter, die über den Sommer, die saisonalen Spitzen auffangen – von der Kellnerin über den Erntehelfer bis hin zum Installateur. In der Gastronomie finden sogar circa 20 Prozent der Beschäftigten nur als Saisonkräfte in den Job. Die zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnisse bieten gute Chancen kurzfristig viel Geld zu verdienen. „Leider öffnen sie auch immer häufiger Betrug und Schwarzarbeit Tür und Tor“, weiß Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit agierenden Detektei Lentz GmbH & Co. KG. „Wir ermitteln tagtäglich in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall“, berichtet Lentz. Krankfeiern und nebenbei das Gehalt aufbessern – das scheint für viele Arbeitnehmer eine Art Kavaliersdelikt zu sein. „Doch wie bei Schwarzarbeit handelt es sich hierbei um eine Straftat“, warnt Lentz.

Saisonarbeit gleich Schwarzarbeit?

Im Café um die Ecke, dem Restaurant des nahe gelegenen Hotels auf dem Bau des Häuserblocks im Nachbarort – Saisonarbeitskräfte sind besonders in den Sommermonaten gefragt. Saisonarbeit ist harte Arbeit, Arbeitszeiten von zehn bis zwölf Stunden keine Seltenheit. Dafür kann man bei vielen Saisonjobs in relativ kurzer Zeit relativ viel Geld verdienen. „Und es wird noch mehr, wenn man nicht offiziell angemeldet ist und das Geld bar auf die Hand erhält“, so Lentz. Besonders die Bauwirtschaft und die Gastronomie sind nicht nur Branchen mit einer hohen Saisonarbeitsrate. Schätzungen des Tübinger Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und des deutschen Zolls zufolge sind es auch diejenigen, die mit je etwa 30% das höchste Aufkommen an Schwarzarbeit haben. „Führt der Arbeitgeber keine Steuern und Sozialabgaben für die erbrachte Arbeitsleistung ab, macht er sich strafbar, warnt der Wirtschaftsdetektiv Lentz und ergänzt: „das gilt auch für Arbeitnehmer. Beiden Parteien drohen hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen“.

Nebenbeschäftigung oder Betrug?

Laut einer repräsentativen Umfrage des Versicherungs-Vergleichsportals geld.de von 2015 machen fast 2,1 Millionen Beschäftigte, also 6,5 Prozent der Befragten, gerne mal „blau“. Was viele scheinbar für ein akzeptables Kavaliersdelikt halten stellt für kleine und mittelständische Unternehmen eine ernstzunehmende finanzielle Gefährdung dar. Dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zufolge muss ein Arbeitgeber das Gehalt bis zu 42 Kalendertage voll weiterzahlen, wenn ein Mitarbeiter unverschuldet erkrankt. Hochrechnungen von geld.de zufolge entsteht durch das „Blaumachen“ ein volkswirtschaftlicher Gesamtschaden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr. „Auch Blaumachen – Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall – erfüllt einen Straftatbestand“, gibt der Wirtschaftsdetektiv zu Bedenken. Viele liegen jedoch nicht einfach auf der faulen Haut, sondern nutzen fingierte Krankschreibungen und/oder Urlaubszeit zur Ausübung einer unerlaubten Nebentätigkeit. Durch Schwarzarbeit während der Saison auf dem Bau oder in der Gastronomie wollen sie zusätzlich ihr Gehalt aufbessern. Und das auf Kosten des Arbeitgebers. „Bei auffällig häufigen Krankschreibungen – insbesondere nach einem Urlaub in den Sommermonaten, sollten Unternehmer misstrauisch werden“, betont Lentz. Mitarbeiter, die illegal nebenbei arbeiten gehen, machen sich nicht nur strafbar, sie schaden auch ihren Kollegen und können das Unternehmen nachhaltig schädigen.

Blaumacher überführen – Mit wirksamer Detektivarbeit

Arbeitgebern ist jedoch dringend davon abzuraten, selbst aktiv zu werden. „Die Überwachung verdächtiger Mitarbeiter sollte auf keinen Fall von Laien durchgeführt werden“, betont der Privatermittler. Wird der Arbeitgeber dabei entdeckt und der Verdächtige bemerkt, dass er beschattet wird, ist es später nahezu unmöglich ihn zu überführen. Mit der Einschaltung einer professionellen Detektei befinden sich Unternehmer auch rechtlich auf der sicheren Seite. Ein professioneller Ermittler kennt die Tricks der Blaumacher und weiß, wo er zu ihrer Überführung ansetzen muss – und wo die rechtlichen Grenzen liegen. „Durch diskrete Observationen in mehrköpfigen Teams und auftragsbegleitende Ermittlungen gelingt unseren ZAD-geprüften Detektiven meist innerhalb weniger Tage die Überführung der Blaumacher und Schwarzarbeiter“, so Lentz.

Zeichen setzen

Wirklich kranke Mitarbeiter haben bei einer Überprüfung durch Detektive nichts zu befürchten. Aber die Überführung eines „Blaumachers“, der bei der Schwarzarbeit erwischt wird, setzt ein eindringliches Zeichen für die Belegschaft, dass dieses Verhalten nicht akzeptiert wird und zu ernsthaften Konsequenzen führt. Neben einer fristlosen Kündigung muss der Mitarbeiter auch mit Schadensersatzforderungen sowie der Übernahme der Einsatzkosten rechnen. „Das schreckt potenzielle Nachahmer wirkungsvoll ab“, weiß Wirtschaftsdetektiv Lentz aus Erfahrung. „Nach einem erfolgreichen Einsatz unserer Detektive sinkt die Anzahl der Krankschreibungen in der Regel um mehr als 30 Prozent im Jahresdurchschnitt“, betont Marcus Lentz.

Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit acht Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeDas gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
KundenstimmeGute, individuali­sierte Beratung. Hat mir wirklich weiter geholfen in meiner Sache. Jederzeit weiter­zu­empfehlen. Be­arbeitungs­zeit etwas länger als zunächst geschätzt.
Silke N., Hannover
KundenstimmeSehr kompetent, zuverlässig und zielorientiert. Positiv auch, dass der Ansprech­partner ständig online erreichbar und über den aktuellen Sach­stand informiert war.
Dorothee S., Waiblingen
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.