Ermittlungsarbeit vs. Datenschutz

Bild: Strengere-Regeln-fuer-private-Ermittler-EU-DSGVO

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gehört seit jeher zum Tagesgeschäft von Detekteien. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, hat das bisherige Datenschutzrecht abgelöst, eine einheitliche Regelung für ganz Europa geschaffen und damit die bisherige Rechtslage verschärft. Auch private Ermittler mussten im Zuge der neuen Verordnung ihren Datenschutz prüfen und anpassen. Doch das ist kein Grund zur Panikmache: Bereits vor dem DSGVO-Stichtag hielten sich professionelle Detekteien an hohe Standards im Umgang mit sensiblen Daten.

Die Basis für die Ermittlerarbeit bildet Art. 6, Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO in Verbindung mit dem Erwägungsgrundsatz 47 der DSGVO. Gemäß Buchstabe f ist eine Verarbeitung der erhobenen Daten gesetzeskonform, wenn damit berechtigte Interessen der Auftraggeber gewahrt werden können. Allerdings immer in Abwägung mit den Interessen und Grundrechten der betroffenen Person. Ein solches berechtigtes Interesse kann beispielsweise dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig Lohnfortzahlungsbetrug begeht oder wenn ein Ehebrecher seine Frau fortwährend betrügt.

Eingehende Antragsprüfung

Soweit die Gesetzeslage. Doch was bedeutet das für Ermittler? Bevor eine Detektei einen Auftrag annehmen darf, muss sie das berechtigte Interesse von Privatleuten oder von Unternehmen  prüfen und dokumentieren. Die Person oder das Unternehmen muss glaubhaft erklären können, warum sie den Auftrag zur Observation erteilen möchte . Anderenfalls ist es der Detektei untersagt, aktiv zu werden. Entscheidend ist, dass der Auftraggeber nicht nur eine Vermutung, sondern einen konkreten Verdacht hegt. Diesen muss er entsprechend belegen. Die abschließende Bewertung der Sachlage sollte juristisch hieb- und stichfest sein.

Verhältnismäßigkeit als oberstes Gebot

Nicht nur bei der Annahme der Anträge müssen Detektive sorgfältig und sensibel vorgehen. Auch bei der Observation ist Vorsicht geboten: Während Privatpersonen auf der Suche nach Beweisen häufig die Grenze des Erlaubten überschreiten, wissen professionelle Ermittler genau, wie sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen und gerichtsfeste Beweise sichern. Da Auftraggeber und Detektei gleichermaßen für die Einhaltung der DSGVO haften, sollten sich Unternehmen und Privatpersonen an seriöse und fachkundige Detekteien halten. Diese geben ihren Mandanten bereitwillig Auskunft über Datenerhebung und –weitergabe sowie über Ermittlungsmethoden. So können Auftraggeber sicher sein, dass ihre eigenen Rechte und die der observierten Person im Rahmen der Verhältnismäßigkeit geschützt werden. Die DSGVO schreibt außerdem vor, dass ein Datenschutzbeauftragter die Vorgänge bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten überwacht und kontrolliert.

Für seriöse Detekteien bleibt also eigentlich fast alles wie gehabt: Auch nach Inkrafttreten der DSGVO sind gewerbliche Ermittlungen und damit die Datenerhebung ausdrücklich zulässig, wenn sie der Wahrung berechtigter Interessen seitens des Auftraggebers dienen. Es gelten seit dem 25. Mai 2018 allerdings verschärfte Dokumentations- und Rechenschaftspflichten und höhere Anforderungen an das Datenrisikomanagement. Allerdings hat der Bund Internationaler Detektive (BID e.V.), bereits 2017 mit der DIN SPEC 33452 hohe Standards für Ermittlungen und Datenschutz definiert, die weit über die Richtlinien der DSGVO hinausgehen.

Diesen Standards der DIN SPEC 33452 hat sich auch die Lentz Gruppe® verschrieben und wird voraussichtlich noch im Jahr 2018 durch den TÜV-Hessen nach diesem Standard zusätzlich zu den bisherigen Zertifizierungen der Lentz Gruppe®, zertifiziert werden.

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeMeine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
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Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
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Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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