Die Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG informiert über…

Detektiv + Anwalt = Team

…die sinnvolle Zusammenarbeit zwischen qualifizierten Detektiven und Rechtsanwälten…

Beide Berufe haben nicht erst seit der Frankfurter Anwalts-Detektiv Serie ‚Ein Fall für Zwei’ unterschiedliche Aufgaben und Kompetenzen, die sich ergänzen, um die Interessen des Auftraggebers zu schützen.

Detektive sind spezialisiert auf die Beschaffung von Informationen und Beweisen. Sie können Observationen durchführen, Personen befragen, Hintergrundrecherchen durchführen und andere investigative Techniken anwenden, um relevante Informationen zu sammeln, auszuwerten und gerichtlich verwertbar darzulegen, so dass der Rechtsanwalt die nötige Munition hat, um diese dann im Sinne des gemeinsamen Mandanten vor Gericht zu verwenden. 

Detektive im Privatbereich

Detektive können beispielsweise im privaten Bereich, wie Scheidungsfällen, eingesetzt werden, um Beweise für eheliche Untreue zu finden oder verschobene Vermögenswerte aufzuspüren. Ebenso im  im betrieblichen Bereich von Unternehmen zur Beweissicherung von Mitarbeiterdiebstahl, Betriebsspionage.

Im privaten Bereich kann fortgesetzte eheliche Untreue, die durch einen qualifizierten Detektiv nachgewiesen wird, durchaus auch heute noch Einfluss auf den nachehelichen Unterhalt – nicht Kindesunterhalt!! – haben. Hat einer der Ehegatten seinen Partner nämlich bspw. mit einem gemeinsamen Freund betrogen, während der eigene Partner beruflich unterwegs ist, kann dies eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs begründen. 

Für eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1361 i.V.m. § 1579 BGB muss der Betrug bzw. die Verfehlung des unterhaltsberechtigten Ehepartners ein nennenswertes Gewicht haben. So fordert es die ständige Rechtsprechung. Es kommt also immer auf die Intensität des Betruges im Zusammenhang auf die Ehedauer an. So wird bei einer Kurzzeitehe ein einmaliger Betrug schon ausreichend sein; bei einer Langzeitehe hingegen kann ein One-Night-Stand kaum Anlass für eine Unterhaltsverwirkung sein. 

Detektive im Wirtschaftsbereich

Im wirtschaftlichen Bereich hingegen sind qualifizierte Detektive im Bereich „Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall“ i.S.d. 263 StGB. in möglicher Tateinheit mit dem „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ i.S.d. §279 StGB. sind Detektive deutschlandweit hoch gefragt, um Betrüger rechtssicher zu überführen und so teuren Abfindungszahlungen Einhalt zu gebieten. 

Aber auch bei Diebstahl von Firmeneigentum, Schwarzarbeit, oder Know-How-Abfluss durch ausgeschiedene Mitarbeiter sind die Anfragen von rat- und Hilfesuchenden Mandanten seit Jahren steigend. 

All’ dies und vieles mehr lernen angehende Detektive im Rahmen der knapp zweijährigen Grundausbildung bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) in Berlin, der offiziellen Bildungseinrichtung des BUDEG. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung, einem mündlichen Fachgespräch und einer umfangreichen Thesenarbeit auf universitärem Niveau ab. 

Rechtsanwälte hingegen sind Experten in juristischen Angelegenheiten und vertreten die Interessen ihrer Mandanten mit den durch die Detektive erarbeiteten Beweise dann vor Gericht.

Sie analysieren die gesammelten Beweise, beraten ihre Klienten über rechtliche Fragen, erstellen rechtliche Dokumente, von der Klageschrift bis zum Anwaltsvergleich und führen Verhandlungen.

Die Rechtsanwälte sind für die rechtliche Strategie verantwortlich und stellen sicher, dass ihre Klienten ihre Rechte angemessen verteidigen.

Detektive + Anwälte als Team im Sinne der Mandanten

Häufig  kann es sinnvoll sein, dass Detektive und Rechtsanwälte als Partner im Sinne der gemeinsamen Mandanten zusammenarbeiten. Rechtsanwälte beauftragen häufig Detektive, um Beweise zu erheben, die für einen bevorstehenden Gerichtsprozess relevant sind. 

Der Detektiv kann dann die erforderlichen Informationen beschaffen und sie dem Rechtsanwalt zur Verfügung stellen, der sie in seine rechtliche Strategie einbezieht.

Bei einer direkten Beauftragung durch den Anwalt, unterliegt der Detektiv der anwaltlichen Schweigepflicht, da er in diesem Falle direkter berufsmäßig tätiger Gehilfe eines Berufsgeheimnisträger ist. 

„Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen″ – so lautet der etwas sperrige Titel des Gesetzentwurfs, der insbesondere die Änderung von § 203 StGB schon im Jahr 2017 vorsah.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Zusammenarbeit zwischen Detektiven und Rechtsanwälten bestimmten rechtlichen und ethischen Grenzen unterliegt.

Seriöse + saubere Arbeitsweise der Detektive sind unabdingbar!

Rechtsanwälte müssen sicherstellen, dass die von Detektiven gesammelten Beweise rechtmäßig erlangt wurden und vor Gericht zulässig sind; umgekehrt muss im Vorfeld schon geklärt werden, wer den Detektiv beauftragt: Der gemeinsame Mandant, oder lieber – auch aus Gründen der Verschwiegenheit – der Anwalt direkt. 

Letztendlich hängt die Zusammenarbeit zwischen Detektiven und Rechtsanwälten von den spezifischen Umständen eines Falles ab und sollte im Einklang mit den geltenden Gesetzen und ethischen Standards stets transparent und partnerschaftlich auf Augenhöhe erfolgen.

Weitere Informationen gewünscht?

Mehr Informationen zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit unserer Detektei zwischen Anwalt + Detektiv geben wir Ihnen gern im Rahmen einer telefonischen Erstberatung, oder einer Videoberatung via Zoom. Beides natürlich völlig kostenfrei + unverbindlich.

Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK. Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIn einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist sehr kompetent und arbeitet effizient. Das Detektivbüro ist sehr zu empfehlen.
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
KundenstimmeIm Bereich Wirtschafts­kriminalität sicher eine der besten Detekteien deutschlandweit.
H.V., Frankfurt am Main
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.