Was kann man bei (zu) hohem Krankenstand tun?
Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall: Wie Unternehmen durch qualifizierte Detekteien wirksam geschützt werden

Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Deutschland befindet sich auf einem historischen Höchststand. Immer mehr Beschäftigte werden für Zeiträume von 18 bis 24 Tagen krankgeschrieben. Parallel dazu wächst die Herausforderung des Lohnfortzahlungsbetrugs – ein Problem, das Unternehmen zunehmend vor erhebliche wirtschaftliche Belastungen stellt. Während viele Verantwortliche den steigenden Fehlzeiten und Kosten oft machtlos gegenüberstehen, entscheiden sich immer mehr Unternehmen für die Zusammenarbeit mit professionellen Detekteien, um Verdachtsfälle fundiert und rechtssicher aufzuklären.
Historisch hohe Krankenstände: Eine Herausforderung für die Wirtschaft
Aktuelle Auswertungen zeigen, dass die durchschnittliche Dauer von Krankschreibungen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Insbesondere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit einer Dauer zwischen 18 und 24 Tagen verzeichnen einen auffälligen Anstieg. Fachleute führen diese Entwicklung nicht allein auf pandemiebedingte oder psychische Belastungen zurück, sondern sehen auch eine Zunahme von Missbrauchsfällen. Der sogenannte Lohnfortzahlungsbetrug – das Vortäuschen einer Erkrankung mit dem Ziel, weiterhin Lohn zu erhalten – entwickelt sich zunehmend zu einer finanziellen Herausforderung für Unternehmen.
Professionelle Unterstützung durch qualifizierte Detekteien
Um Verdachtsfälle effizient und rechtssicher aufzuklären, setzen Unternehmen auf die Expertise spezialisierter Detekteien. Dabei ist die Auswahl des richtigen Partners entscheidend: Zuverlässigkeit und Transparenz sind nur gewährleistet, wenn ausschließlich festangestellte, geschulte Ermittler eingesetzt werden und auf den Einsatz von Subunternehmern konsequent verzichtet wird. So bleibt die Kontrolle über Qualifikation und Integrität der eingesetzten Kräfte jederzeit nachvollziehbar.
Ein weiteres zentrales Qualitätsmerkmal ist die TÜV-Zertifizierung der Detektei. Eine TÜV-zertifizierte Detektei arbeitet nach klar definierten Qualitätsstandards, bildet Mitarbeitende regelmäßig weiter und garantiert die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. Für Unternehmen bedeutet dies: Die gewonnenen Ermittlungsergebnisse sind rechtssicher und können auch vor Gericht Bestand haben.
Fazit: Nachhaltige Prävention und Aufklärung durch zertifizierte Profis
Angesichts steigender Fehlzeiten und zunehmender Fälle von Lohnfortzahlungsbetrug empfiehlt es sich für Unternehmen, frühzeitig auf professionelle Unterstützung zu setzen. Qualifizierte, TÜV-zertifizierte Detekteien bieten nachhaltige Lösungen, um Betrugsfälle aufzudecken und künftigen Missbrauch wirksam zu verhindern. Damit schützen Unternehmen nicht nur ihre wirtschaftlichen Interessen, sondern stärken auch das Betriebsklima und die Motivation aller Mitarbeitenden, die sich loyal und verantwortungsbewusst engagieren.
Rechtliche Hintergründe von Lohnfortzahlungsbetrug gemäß § 263 StGB und § 279 StGB sowie Erstattung von Detektivkosten
Lohnfortzahlungsbetrug und § 263 StGB (Betrug)
Lohnfortzahlungsbetrug liegt vor, wenn Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeit vortäuschen, um weiterhin Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu erhalten, obwohl tatsächlich keine Erkrankung vorliegt. Juristisch handelt es sich hierbei um eine Form des Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum bei einer anderen Person erregt oder unterhält, dadurch einen Vermögensschaden verursacht und sich oder Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft. Im Zusammenhang mit Lohnfortzahlungsbetrug bedeutet dies: Wer seinem Arbeitgeber gegenüber wahrheitswidrig eine Arbeitsunfähigkeit vorgibt – zum Beispiel durch eine erschlichene oder gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung –, begeht einen Betrug zulasten des Unternehmens.
§ 279 StGB (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse)
§ 279 StGB ergänzt den Straftatbestand des Betrugs: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr ein unrichtiges Gesundheitszeugnis gebraucht, macht sich strafbar. Im Kontext des Lohnfortzahlungsbetrugs bedeutet dies, dass auch die Vorlage einer wissentlich falschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – etwa eines gefälschten ärztlichen Attests – eine eigenständige Straftat darstellt.
Unabhängig dieser strafrechtlich relevanten Komponenten, können Sie – bei rechtskonformer Durchführung der verdeckten Observation durch qualifizierte Privatermittler – deren Kosten als „Kosten der notwendigen Beweisführung“ i.S.d. §91 ZPO. als Schadensersatz vom Verursacher, also ihrem überführten Mitarbeiter, zurückverlangen.

Erstattung von Detektivkosten
Unternehmen, die einen konkreten Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug haben, können zur Aufklärung eine qualifizierte Detektei beauftragen. Die Kosten für den Einsatz von Detektivinnen und Detektiven sind unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig. Voraussetzung ist, dass ein hinreichender Verdacht bestand, der den Einsatz erforderlich machte, und die Beauftragung verhältnismäßig war. Wird der Betrug durch die Ermittlungen nachgewiesen, kann das Unternehmen die entstandenen Detektivkosten im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs gemäß § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom Mitarbeitenden zurückfordern. Die Rechtsprechung erkennt Detektivkosten regelmäßig als erstattungsfähigen Schaden an, sofern die Beauftragung zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich und angemessen war.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Lohnfortzahlungsbetrug erfüllt den Straftatbestand des Betrugs nach § 263 StGB.
- Die Vorlage eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (Krankmeldung) ist nach § 279 StGB ebenfalls strafbar.
- Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn der Verdacht begründet war und der Betrug nachgewiesen werden konnte; Grundlage hierfür ist § 249 BGB.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleisten, dass Unternehmen sich wirksam gegen Lohnfortzahlungsbetrug schützen und entstandene Kosten rechtssicher geltend machen können.
Über den Autor: Robin Schellberg

Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa
Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.
Nehmen Sie Kontakt auf.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG

Elisabeth B., Dessau-Roßlau

Lars K., Aachen

Dr. Robert F., Basel


