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Ab dem 1. Krankheitstag Attest-Pflicht!

Die neue Regelung soll das „Blaumachen“ erschweren: Wer krank ist, braucht nach dem Willen der Bundesregierung künftig sofort ein ärztliches Attest. Damit will die Politik Missbrauch verhindern – und im Zweifel kommen sogar Detektive zum Einsatz, um auffälligen Fällen nachzugehen.

Krankschreibung künftig ab dem ersten Krankheitstag geplant

Die schwarz-rote Koalition plant eine deutliche Verschärfung der Regeln zur Krankschreibung, um die hohen Fehlzeiten in deutschen Unternehmen einzudämmen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, dass künftig gesetzlich vorgeschrieben werden soll, dass Beschäftigte bereits ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Bislang gilt diese Pflicht erst ab dem vierten Krankheitstag; Arbeitgeber können eine frühere Vorlage aber schon heute verlangen.

Auch Telefon-Krankschreibung soll wegfallen

Neben der verschärften Attestpflicht soll auch die telefonische Krankschreibung wieder abgeschafft werden. Diese Möglichkeit besteht seit Ende 2023 für Patienten, die in der jeweiligen Praxis bereits bekannt sind und keine schweren Symptome aufweisen. Sie geht auf eine Sonderregelung aus der Corona-Zeit zurück, mit der ursprünglich Ansteckungen in Wartezimmern vermieden werden sollten. Ein CDU-Parteitag hatte die Abschaffung bereits zuvor gefordert, mit der Begründung, dass eine einfach zu erlangende Krankmeldung tendenziell häufiger in Anspruch genommen werde.

Umsetzung über das Entgeltfortzahlungsgesetz

Die geplante Neuregelung soll als Rahmenvorgabe im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert werden. Von dieser Grundregel sollen Betriebe jedoch abweichen können – etwa durch individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch Betriebsvereinbarungen oder durch Tarifverträge. Ein konkreter Zeitplan für das Inkrafttreten steht bislang nicht fest. Auch die Regelung zur telefonischen Krankschreibung, die in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses verankert ist, müsste entsprechend angepasst werden.

Kritik von Ärzteverbänden

Vertreter der Ärzteschaft reagierten kritisch auf die Pläne. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnte davor, zusätzliche Patientenströme in ohnehin ausgelastete Praxen zu lenken, nur um formale Bescheinigungen ausstellen zu lassen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband äußerte die Sorge, dass sich dadurch auch Patienten mit kurzen, leichten Infekten unnötig in Wartezimmern aufhalten müssten. Die KBV hatte im Gegenzug sogar eine Lockerung vorgeschlagen, wonach eine Bescheinigung erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag nötig sein sollte.

Arbeitgeberseite begrüßt die Pläne

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unterstützte dagegen die geplante Verschärfung und verwies auf den im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohen Krankenstand in Deutschland. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gab allerdings zu bedenken, dass die neue Regelung auch gegenteilige Effekte haben könnte, etwa wenn Ärzte aus Vorsicht gleich mehrtägige Krankschreibungen ausstellen, statt zunächst nur einen Tag zu attestieren.

Krankenstand weiterhin auf hohem Niveau

Nach Auswertungen der DAK-Gesundheit lag die durchschnittliche Zahl der Fehltage im vergangenen Jahr bei 19,5 Kalendertagen je Beschäftigtem – nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Hauptursachen sind demnach Atemwegsinfekte, psychische Erkrankungen sowie Rückenbeschwerden. Krankenkassen weisen zugleich darauf hin, dass ein Teil des seit 2022 sichtbaren Anstiegs auf die seither verpflichtende digitale Übermittlung von Krankschreibungen von den Praxen an die Kassen zurückzuführen ist.

Weitere Pläne der Koalition sehen zudem schärfere Sanktionen für das unrichtige Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie die geplante Einführung von Teilkrankschreibungen durch Gesundheitsministerin Nina Warken vor, bei denen Beschäftigte künftig auch nur zu einem Anteil von 25, 50 oder 75 Prozent ihrer üblichen Arbeitszeit krankgeschrieben werden könnten.

Wenn der Verdacht bleibt: Detektive als letzte Instanz

Auch mit strengeren gesetzlichen Vorgaben lässt sich nicht jeder Zweifelsfall restlos klären. Bleiben bei Arbeitgebern trotz vorgelegter Bescheinigung berechtigte Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit bestehen – etwa bei auffälligen Häufungen von Kurzerkrankungen oder konkreten Hinweisen auf einen Missbrauch der Krankschreibung – kann im Einzelfall die Beauftragung einer Detektei ein probates Mittel sein. Detektive können im Rahmen der geltenden Gesetze unauffällig Beobachtungen durchführen und dokumentieren, ob eine attestierte Arbeitsunfähigkeit mit dem tatsächlichen Verhalten des Betroffenen im Einklang steht. Solche Ermittlungen kommen in der Praxis meist erst dann zum Einsatz, wenn andere Mittel ausgeschöpft sind und ein konkreter Anfangsverdacht vorliegt – sie bieten Arbeitgebern jedoch eine rechtssichere Grundlage, um im Streitfall Klarheit zu schaffen.

Quelle:

Heise Online, „Krankschreibung ab dem ersten Tag: Das sind die Pläne„, 2. Juli 2026

Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

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Leider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
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Kundenstimme
Meine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Kundenstimme
Sehr kompetent, zuverlässig und zielorientiert. Positiv auch, dass der Ansprech­partner ständig online erreichbar und über den aktuellen Sach­stand informiert war.
Dorothee S., Waiblingen
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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