Ex-Frau in Bad Vilbel (Wetterau) observiert!

An insgesamt vier Tagen wurde die Ex-Frau unseres Auftraggebers im hessischen Bad Vilbel (Wetteraukreis) observiert. Zweck der Observation war die Prüfung ob der Anfangsverdacht einer Nebenbeschäftigung durch den detektivischen Einsatz Bestätigung findet. Die Ex-Frau gab im Gerichtsverfahren unter Eid an, nur für 15 Stunden wöchentlich in einer örtlichen Bäckerei zu arbeiten und ansonsten keinerlei Nebeneinkünfte zu haben. Ergänzend zu dem geringen Einkommen der Frau musste unser Mandant monatlich rund 700,00 € Unterhalt bezahlen.

Im Verlauf der Observation konnten drei unserer Detektive feststellen, dass die Ex-Frau zwar durchaus täglich Vormittags in der Bäckerei arbeitete, aber Nachmittags in einem örtlichen Schreibwarengeschäft erneut von 15:00 Uhr – 19:00 Uhr arbeitete und diese weiteren 20 Stunden wöchentlich nicht bei Gericht angab.

Die zuständige Familienrichterin sah es als erwiesen an, dass die Ex-Frau vor Gericht mehrfach wider besseres Wissen falsche Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen machte und der Unterhaltsanspruch daher komplett verwirkt sei. Auch – so erklärte die Familienrichterin in dem Beschluss – werde Sie prüfen inwieweit der Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft im Hinblick auf eine mögliche strafrechtliche Relevanz weiterzuleiten sei.

Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

Luise Schäfer ist seit sechs Jahren, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zur Examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als zwischenzeitlich ausgebildete ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa und ist auch in der Mandantenbetreuung aktiv tätig.

Frau Schäfer spricht neben deutsch und englisch fließend auch polnisch und ist in ihrer Freizeit begeisterte Motorradfahrerin.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIn einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
KundenstimmeSehr kompetent, zuverlässig und zielorientiert. Positiv auch, dass der Ansprech­partner ständig online erreichbar und über den aktuellen Sach­stand informiert war.
Dorothee S., Waiblingen
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist mir fachlich sehr gut zur Seite gestanden, sie hat mich auch mit viel Einfühlungsvermögen bedient. Ich empfehle sie jederzeit weiter.
Oliver P., Leipzig
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Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.