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GPS-Sender zur Observation (Beobachtung) sind strafbar!

Verdeckte GPS-Überwachung durch eine Detektei ist eine Straftat!

(Landgericht Lüneburg, Az. 26 Qs 45/111)

Bedient sich eine von einer Partei beauftragte Detektei eines heimlich eingesetzten GPS-Senders um Erkenntnisse über das Verhalten einer Zielperson zu gewinnen, so handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind die durch die GPS-Überwachung gewonnen Erkenntnisse nicht vor Gericht verwertbar. Die Kosten, die durch die Beauftragung der Detektei entstanden sind, sind dann nicht zu erstatten. Die Berichte der Detektei dürfen nicht vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.

Der Einsatz eines GPS-Sender stellt darüberhinaus für Privatpersonen (also Detekteien und ihre Mandanten) eine unerlaubte Datenverarbeitung dar, die nach dem §29 BDSG unter Strafe (NICHT Bußgeld!) steht. Sowohl die Detektei als möglicher Täter, als auch der Auftraggeber als möglicher Anstifter, könnten daher strafrechtlich erhebliche Probleme bekommen. Neben dieser Strafbarkeit der handelnden Personen dürften dazu Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche treten, welche die so observierte Zielperson geltend machen könnte. Daher werden in unserer Detektei keine GPS-Sender zum Einsatz gebracht!!!

In der Detektei Lentz Gruppe® finden ausschließlich rechtlich zulässige Ermittlungsmethoden statt. Im Interesse unserer Mandanten und in unserem eigenen Interesse. Wirbt eine Detektei mit dem Einsatz von GPS-Sendern, so spricht dies ganz klar und eindeutig, nicht für die Seriosität dieser Detektei. Unser Rat: Finger weg!

Für weitere Informationen zu ähnlichen Themen oder generell zur Arbeit unserer Detektei lesen Sie sich bitte die FAQs durch.

Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als fünf Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Davis spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Kundenstimme
Das gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
Kundenstimme
Sehr kompetent, schnelle Regelung. Der Auftrag wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Werner Klein, Berlin
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!