News im Februar 2006

1. Februar 2006

Krankenstand auf Rekordtief – dennoch mehr Aufträge in diesem Bereich

Im Jahr 2005 sank der Krankenstand in deutschen Betrieben auf den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Jeder Arbeitnehmer fehlte im Schnitt nur noch 7,3 Tage. (Quelle: „Die Welt“)


1. Februar 2006

Jetzt auch Online-Angebote möglich!

Bereits seit 15. Januar 2006 können Sie als neuen Service über unsere Website gezielte, individuelle und aussagekräftige Angebote unserer TÜV geprüften Fachberater anfordern.


1. Februar 2006

Fristlose Kündigung bestätigt

Mitarbeiter, die in ihrem Hauptjob krankgeschrieben sind, riskieren durch körperliche anstrengende Gartenarbeit unter Umständen ihren Arbeitsplatz. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Gartenarbeit den Heilungsprozess hinauszögert.


1. Februar 2006

Erneut erfolgreiche Kindesrückführung

Erneut gelang es einem unserer Detektiv-Teams eine Kindesrückführung aus dem Ausland erfolgreich durchzuführen.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.