News im Juni 2007

1. Juni 2007

Niederlassung Hongkong eröffnet…

Seit 15.05.2007 hat unsere Niederlassung in Hongkong ihre Geschäfte aufgenommen. Unser Niederlassungsleiter, Mr. Alto Hannah, steht allen unseren Mandanten ab sofort während der örtlichen Öffnungszeiten von 09:00 Uhr a.m. bis 18:00 Uhr p.m. (Zeitverschiebung + 7 Std.) zur Verfügung um Fragen zu beantworten und Beratungen in englischer Sprache durchzuführen.


1. Juni 2007

Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall ist No. 1

Der klassische Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall ist und bleibt die Nr. 1 der Auftragsanfragen an unser Unternehmen. Im 1. Quartal 2007 entfielen rund 62 % aller eingegangenen Auftragsanfragen alleine auf dieses Thema.


1. Juni 2007

Erfolgshonorare für Anwälte werden möglich

Das generelle Verbot von Erfolgshonoraren für Rechtsanwälte verstößt gegen die Verfassung. Das hat im April 2007 das Bundesverfassungsgericht entschieden und vom Gesetzgeber eine diesbezügliche Neuregelung bis spätestens zum 30. Juni 2008 gefordert.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.