News im Januar 2014

14. Januar 2014

Erneut Unterhaltsbetrug in Berlin nachgewiesen

Die 39jährige geschiedene Mandantin unserer Detektei stellte fest, dass ihr als freiberuflicher Grafiker und Designer tätige Ex-Ehemann seit seinem Auszug aus dem ehelichen Haus plötzlich „verarmte“ und deswegen angeblich keinen Unterhalt mehr für sie und die zwei gemeinsamen Kinder zahlen könne.


14. Januar 2014

Kollegialität falsch verstanden – unsere Privatdetektive in Frankfurt am Main im Einsatz

Die Indizien sprachen klar für eine eheliche Untreue seiner 42jährigen Frau. Aber die Beweise fehlten dem 51jährigen Klaus K. Herr K. beauftragte unsere Detektei in Frankfurt am Main als Einsatzort mit einer gezielten Observation an zunächst drei Tagen, an denen sich Herr K. beruflich auf einem Seminar in Norddeutschland befand.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.