News im Januar 2016

18. Januar 2016

Schwarzarbeit – kleiner Nebenverdienst oder hohes Existenzrisiko?

Wirtschaftsermittler Lentz klärt auf


18. Januar 2016

Selbstverteidigung für Frauen – Wachsam durch die Finsternis

Selbstverteidigung für Frauen - Wachsam durch die Finsternis

Tipps für Frauen in der dunklen Jahreszeit – Wo drohen Gefahren und wie schützt man sich davor?


18. Januar 2016

Produktpiraterie: Und ewig lockt der Preis

Produktpiraterie: Und ewig lockt der Preis

Wie sich Unternehmen gegen Fälschungen wehren können – Warum auch Käufer Risiken eingehen


7. Januar 2016

Auch talentierte Lügner hinterlassen Spuren

Auch talentierte Lügner hinterlassen Spuren

Fünf Anzeichen, die auf ein Doppelleben des Partners hindeuten


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.