Spritdiebstahl in Stuttgart durch Detektei Lentz® aufgeklärt!

Spritdiebstahl in Stuttgart durch Detektei Lentz® aufgeklärt!

Der Geschäftsführer eines Maschinenbauunternehmens in Stuttgart wandte sich im April telefonisch an unsere Detektei Stuttgart. Er hatte einen Mitarbeiter in Verdacht, Superbenzin regelmäßig aus verschiedenen Maschinen des Unternehmens zum privaten Gebrauch zu „entnehmen“, wollte hierfür klare Beweise.

Nach einer Ortsbesichtigung und Klärung der örtlichen und baulichen Gegebenheiten, wurde entschieden dass eine Observation des Betriebsgeländes durch drei Detektive notwendig sei. Ein Detektiv wurde im Innern der Lagerhalle versteckt positioniert. Die übrigen beiden Detektive deckten beide Parkmöglichkeiten ab, wo der Mitarbeiter seinen privaten PKW parken und den zuvor im Halleninnern abgezapften Sprit dann in seinen privaten PKW verladen musste.

So positioniert und untereinander in ständiger Funkverbindung stehend, wurde an drei Tagen, jeweils ab 04:00 Uhr morgens die Halle observiert. Es konnte so festgestellt werden, dass der Mitarbeiter an allen drei Tagen, jeweils kurz nach 04:30 Uhr kam und tatsächlich am ersten Tag rund 70ltr., am zweiten Tag rund 50ltr. Und am dritten Tag nochmals rund 65ltr. Superbenzin in jeweils zwei bzw. drei Kanistern stahl und in den Kofferraum seines privaten PKW verlud.

Unser Auftraggeber zeigte sich einerseits geschockt, dass sein Verdacht gestimmt hatte, andererseits auch erleichtert, dass „schwarze Schaf“ überführt zu haben und informiert unmittelbar nach Ende des dritten Tages die Polizei, die dann auch den gestohlenen Treibstoff im Kofferraum des Mannes sicherstellen konnte. Dieser zeigte sich völlig überrascht und erhielt nicht nur die sofortige, fristlose Kündigung, sondern auch eine Strafanzeige wegen „schwerem Diebstahl“, so der Fachausdruck bei einer fortgesetzten Tat, über mehrere Tage. Der Mann, nachdem er von dem Einsatz der Detektei Lentz® erfahren hatte, bei seiner Festnahme durch die Polizei: „Ich hab nix gemerkt. Wo waren die Typen denn?“. An diesem Satz wurde für unsere einsatzleitende Detektivin, Jessica Schmid, wieder einmal deutlich, wie wichtig perfekt aufeinander eingespielte Observationsgruppen, für ein professionelles Ergebnis, sind, wie Sie meist nur mit fest angestellten, geprüften Detektiven (ZAD) bzw. künftig ZAD geprüften Privatermittlern (IHK-zertifiziert), und bei völligem Verzicht auf oftmals nur unzureichend ausgebildete und erfahrene Subunternehmer zu schaffen sind.

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zur Newsübersicht

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIch bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
KundenstimmeLeider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist mir fachlich sehr gut zur Seite gestanden, sie hat mich auch mit viel Einfühlungsvermögen bedient. Ich empfehle sie jederzeit weiter.
Oliver P., Leipzig
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.