Mitarbeiterin arbeitete während der Krankheit in Konkurrenzbetrieb zur Probe!

 Ein großes Hotel kontaktierte unsere Detektei. Rüsselsheim zwischen Wiesbaden und Groß-Gerau gelegen, sollte das Ziel des Einsatzes sein. Hintergrund war, dass die im Maintaler Stadtteil Königstädten wohnhafte Mitarbeiterin (Housekeeping) des Hotels Urlaub beantragt hatte; diesen jedoch aufgrund der bevorstehenden Messe in Frankfurt am Main und des damit einhergehenden, erhöhten Arbeitsaufkommens nicht genehmigt bekommen hatte. Pünktlich einen Tag vor dem ursprünglich gewünschten Urlaub passierte was der Hoteldirektor schon vermutete: Die junge Frau meldete sich arbeitsunfähig krank und war – bei Fragen ihrer Kollegin – nicht telefonisch erreichbar.

 

 Der Hoteldirektor des Hotels beauftragte daraufhin kurz entschlossen eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei Rüsselsheim mit der Observation (Beobachtung) der Mitarbeiterin. Es sollte geklärt werden, ob hier ein möglicher Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall durch die Mitarbeiterin vorlag, oder ob die Krankheit wirklich existierte.

 

 Einen Tag später begann die mobile Observationsgruppe unserer Detektei Rüsselsheim mit der Observation der vorgeblich kranken Mitarbeiterin.

 

 Kurz vor sieben Uhr zeigte sich erste Aktivität. Die 27jährige Zielperson unserer Detektei Rüsselsheim verließ das Haus, in dem Sie mit ihrer Tochter und den Eltern gemeinsam lebte und brachte das Kind in den Kindergarten. Der einsatzleitenden Detektivin unserer Detektei Rüsselsheim fiel hierbei auf, dass die Frau – nur um mal kurz zum Kindergarten zu gehen – eigentlich viel zu elegant mit heller Bluse, dunklem, knielangen Rock, Strumpfhose und Stiefeln gekleidet war.

 

 Nach dem Kindergarten ging die Frau zur nächsten Bushaltestelle und fuhr der nächsten S-Bahn bis nach Frankfurt-Hbf. Dort stieg die junge Frau aus und ging fußläufig aus dem Bahnhofsgebäude heraus. Zwei Detektive der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei Rüsselsheim folgten der Frau in den öffentlichen Verkehrsmitteln unerkannt; der dritte Detektiv zog sukzessive eines der Einsatzfahrzeuge nach, um die Observation auch dann noch aufrecht halten zu können, wenn die Zielperson unserer Detektei Rüsselsheim nun in Frankfurt z.B. in ein Taxi stieg, oder sich hier mit einem Freund, einer Freundin o.ä. traf und dann in deren Auto einstieg. Gerade dieses professionelle Vorgehen ist wichtig, um wirklich lückenlos, gerichtsverwertbar und vor allen Dingen unerkannt zu observieren und unterscheidet die Detektei Lentz Gruppe® von anderen – weniger professionell agierenden ‚Kollegen‘.

 

 In der Frankfurter City setzte die Zielperson unserer Detektei nun ihren Weg fußläufig fort und erreichte schließlich ein namhaftes Hotel mit weltweit bestem Ruf und verschwand hier im Innern. Unsere einsatzleitende Detektivin war alarmiert! Es gelang zwei Detektiven unerkannt mit in das Hotel zu gelangen und dort Zeuge eines Gesprächs zu werden, in welchem sofort klar wurde, dass unsere Zielperson hier in diesem Hotel derzeit eine Probewoche absolvierte, da Sie sich hier um Einstellung als ‚Leiterin des Housekeeping‘ beworben hatte und nun ihr Können – unter Beweis stellen sollte. Da Sie zuvor noch nie in einer Führungsposition gearbeitet hatte; aber aus der Hotelerie kam, wurde zunächst diese Probewoche zwischen ihr und dem Personalchef des Frankfurter Hotels vereinbart.

 

 Um die Sache ‚wasserdicht‘ zu bekommen, wurde die Observation, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber unserer Detektei Rüsselsheim, noch zwei weitere Tage in Frankfurt am Main aufrecht erhalten.

 

 An allen drei Observationstagen der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei Rüsselsheim konnte das betrügerische Verhalten, d.h. das Vortäuschen der Krankheit, durch die 27jährige Zielperson unserer Detektei Rüsselsheim am Einsatzort unserer Detektei in Frankfurt am Main zweifelsfrei nachgewiesen und auf über 155 Fotos eindrucksvoll belegt und bewiesen werden.

 

 Die fristlose Kündigung der jungen Frau aus Rüsselsheim war nur noch reine Formsache. Fazit: Die junge Frau verlor ihren eigentlich sicheren Job bei dem Rüsselsheimer Hotel wegen Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall und erhielt auch die begehrte Stelle als Leiterin des Housekeeping in dem Frankfurter Hotel nicht, da dieses Hotel Wind vom Lohnfortzahlungsbetrug seiner Bewerberin bekam und daher von einer Einstellung abstand nahm.

Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK. Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zur Newsübersicht

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeMeine Ansprechpartnerin überzeugte mich. Sie ist ruhig, klar deutlich und sachlich in der Beratung, sowie in der Leitung des Einsatzes. Ich fühle mich von Ihr und den Ermittlern sehr gut bedient, eine sympathische Detektei "zum Anfassen".
Maximilian Breuer, Düsseldorf
KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist sehr kompetent und arbeitet effizient. Das Detektivbüro ist sehr zu empfehlen.
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.