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Lügendetektoren und die Wahrheit

Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz®, ist selbst ausgebildeter Analyst für den Einsatz von Lügendetektoren / Polygraphen, wie diese Geräte fachlich korrekt eigentlich heißen.

Während In Europa Lügendetektoren umstritten sind, in Polen sind diese Geräte rechtssicher anerkannt, in Deutschland entscheiden Gerichte unterschiedlich, sind sie dagegen in den USA ein Alltagsgerät in der Verbrechensaufklärung.

Neben Aspekten wie z.B. faire Preise, qualitativ hochwertige und zertifizierte Leistungen, ist für die Detektei Lentz® der Punkt der Rechtssicherheit ein wesentlicher Aspekt ihrer täglichen Arbeit, damit der Auftraggeber nicht plötzlich vor Gericht aufgrund eines Formfehler oder nicht gerichtlich anerkannter Methoden doch mit “leeren Händen” dasteht.

Der Einsatz von Lügendetektoren / Polygraphen kann also in Deutschland nicht rechtssicher als Beweismittel vor Gericht herangezogen werden.  Es obliegt dem Ermessen des Gericht, bzw. des jeweiligen Richters, ob er das Testergebnis als Indiz berücksichtigt. In Fällen, in denen eine gerichtliche Verwertbarkeit notwendig ist, empfiehlt Marcus Lentz von der Wirtschaftsdetektei Lentz® seinen Auftraggebern die Methode der gezielten Observation vorzuziehen.

In allen anderen Fällen, kann ein korrekt durch geschultes Fachpersonal durchgeführter Polygraphentest / Lügendetektortest eine wertvolle Hilfestellung sein. Die Beweiskraft liegt – bei korrekter Testdurchführung – bei 95% bis 99%. 

Sowohl aus amerikanischen Filmen als auch aus amerikanischen Einsätzen durch die Polizei, der Regierung, Arbeitgebern usw. sind uns dennoch die Lügendetektoren – die eigentlich Polygraphen heißen – hinreichend bekannt: Da sitzt ein mutmaßlicher Täter verkabelt vor dem Ermittler und nach jeder Antwort schlagen Nadeln auf dem Papier aus. Fangen sie an, wie wild geworden hin und her zu sausen, dann lügt der Verdächtige. Dieses Gerät wird Lügendetektor genannt, präziser formuliert heißt es Polygraph.

Physiologische Anzeichen von Lügen

Am Körper befestigte Elektroden und andere Sensoren messen die Reaktionen des Probanden. Normalerweise sind das Atemtiefe und Atemfrequenz, Blutdruck, Herzaktivität und Schweißabsonderung.

Wissenschaftler nennen das Aufspüren von Lügen durch die körperliche Reaktion von verdächtigen Personen Forensische Psychophysiologie.

Wer lügt, erregt sich dabei und die entstehenden Emotionen zeigen sich körperlich – das ist die Grundannahme der Lügendetektion.

Einsatzgebiete von Lügendetektoren

Vor allem in den USA werden Polygraphen eingesetzt, sowohl bei der Polizei um Straftäter zu ermitteln, als auch von der Regierung in sensiblen Sicherheitsbereichen. Alle amerikanischen Geheimdienste nutzen den Lügendetektor bei Einstellungen und regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiter. Insgesamt werden in mehr als 50 Staaten regelmäßig Lügendetektoren eingesetzt, teilweise auch von Firmen, um ihr Personal zu überprüfen.

Dazu gehören außer den USA auch Polen, Japan, Australien, Südafrika, China und Israel.

Umstrittene Ergebnisse des Lügendetektors

Dieses vergleichsweise hohe Einsatzgebiet von Lügendetektoren ist insofern erstaunlich, weil die physiologischen Anzeichen von Lügen bis heute unter den Psychologen umstritten sind. Es ist bekannt, dass die Geräte eine Fehlerquote von 1-10% Prozent aufweisen. Dazu kommt, dass diese Zahl rapide ansteigt, wenn ungeübte nicht geschulte Personen als Interviewer die Tests durchführen. Auch wenn der Probant vor dem Test Beruhigungsmittel genommen hat, welche die Atmungs- und Herzfrequenz „beruhigen“ und somit verändern, kann das Testergebnis erheblich beeinflusst werden.

Immer wieder behaupten sogar Befürworter der Polygraphen, dass Geheimdienste fähig seien, ihre Mitarbeiter so zu schulen, dass sie die Lügendetektoren systematisch überlisten könnten (Perfekte Lügner). Auch bei Psychopathen ist der Einsatz äußerst umstritten, da sie nicht nur andere ständig manipulieren, sondern auch notorisch lügen, ohne dabei körperlich besonders zu reagieren. Auch das Fehlen von Schuldbewusstsein, das unter Tätern im Bereich sexuellen Missbrauchs häufig vorkommt, führt zu tendenziell falschen Ergebnissen.

Eine Studie des Instituts für Präventionsforschung und Sicherheitsmanagement in Münster kam im Jahr 2000 zu dem eindeutigen Schluss, dass die kriminalpräventive Reichweite des Untersuchungsverfahrens mit einem Lügendetektor gegen Null tendiert. Den Forschern ist es im vorliegenden Projekt entgegen der weltweit vertretenen Meinung gelungen, auch erfahrene Anwender des Lügendetektors willkürlich in die jeweils gewünschte Aussagerichtung irrezuleiten, ohne dass diese es bemerkt hätten. Dieses ‚Täuschungsverfahren‘ ist methodisch einfach und im Prinzip von jedem innerhalb eines Tages erlernbar. Damit fällt der Lügendetektortest als Wahrheitsfindungsinstrument aus und entwickelt insofern auch keine kriminalpräventive Reichweite. Im Gegenteil, die obligatorische Anwendung könnte kriminogen wirken, weil der im Täuschungsverhalten Geübte seine vermeintliche Unschuld ‚beweisen‘ könnte. Diese Erkenntnisse dürften weltweit Auswirkung auf die Anwendung des Verfahrens haben.

Kein Beweismittel in Deutschland

In Deutschland gilt der Lügendetektor als als Beweismittel nicht zugelassen. 2002 stoppte das bayerische Innenministerium einen Vorstoß der Münchner Polizei, die einen Versuch mit Lügendetektoren geplant hatte. Zuletzt beschloss 2003 der Bundesgerichtshof, die Praxis in Zivilverfahren zu stoppen, dass potenzielle Missbraucher in ihren Schmerzensgeldverfahren Lügendetektorentests vorlegten, um ihre Unschuld zu beweisen.

In anderen europäischen Ländern, bspw. in Polen, sind solche Tests als Beweismittel in der dortigen Strafprozessordnung klar zugelassen und erlaubt, wenn der Probant diesen Test freiwillig bei zertifizierten Stellen durchführt. 

Fazit: Lügendetektoren sind in Deutschland nur bedingt geeignet!

Aufgrund der möglichen Fehlerquote von mindestens 1-10% sollte niemand dem Ergebnis eines Polygraphen als alleiniges Beweismittel hundertprozentig vertrauen. Zu groß ist die Gefahr, einen völlig unschuldigen der vermeindlichen Lüge zu überführen! Wichtige Entscheidungen sollten aufgrund harter Fakten und nicht aufgrund ungenauer Analysen getroffen werden.

Dieses Fazit unterstützt auch Marcus Lentz, Geschäftsführer der Wirtschaftsdetektei Lentz®. Er rät in Verdachtsfällen die gerichtlich verwertbar dokumentiert werden müssen, auf den Lügendetektor zu verzichten und stattdessen mit Hilfe einer Detektei vielmehr durch eine gezielte Observation (Beobachtung) Beweismittel zu beschaffen, die dann auch gerichtlich zulässig und entsprechend verwertbar sind. Was generell zu beachten ist, um bei einer Ermittlung gerichtlich verwertbare Beweise zu erhalten, ist detailliert nachzulesen unter http://wirtschaftsdetektei.lentz-detektei.de

Wenn Sie einen Lügendetektortest / Polygraphentest dennoch einsetzen möchten, bieten wir dies durch speziell geschultes Fachpersonal an. Informieren Sie sich hier: Polygraphentest / Lügendetektortest bei der Lentz Gruppe®,

Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

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