Detektivarbeit vs. Datenschutz: Profis wissen, was erlaubt ist.

Wer einen Detektiv beauftragt, hat meist gute Gründe dazu. Präziser gesagt: Es muss ein „berechtigtes Interesse“ vorliegen, um eine Detektei zu engagieren. Detektive sind dazu verpflichtet, das erklärte berechtigte Interesse ihrer Auftraggeber zu dokumentieren. Grundlage dazu ist die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Doch auch vorher schon arbeiteten professionelle Detekteien seriös, denn um vor Gericht als Beweis anerkannt zu werden, müssen ganz bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Wenn bei der Beweisfindung die gesetzlichen Grenzen überschritten werden, haben diese vor Gericht keinen Bestand und werden nicht berücksichtigt. 

Die Grundlage für Ermittlungsarbeiten von Detektiven

Die DSGVO gibt privatrechtlichen Ermittlern klare Vorgaben. In der Verordnung steht in Artikel 6 Buchstabe f, dass die Datenverarbeitung im Rahmen der Ermittlungsarbeiten „zur Wahrung der berechtigten Interessen“ der Auftraggeber zulässig ist.

Für professionelle Detekteien wie die Lentz Gruppe, die in vielen Städten Deutschlands sowie im Ausland eigene Firmenstandorte unterhält, ist die neue Verordnung praktisch ein „alter Hut“, denn die Ermittler des Unternehmens richten sich bereits seit 2017 nach einer Richtlinie, deren Inhalte über den gesteckten Rahmen der DSGVO weit hinausgehen. Die Rede ist von der DIN SPEC 33452, die aktuell als Anfrage zur Erarbeitung einer DIN SPEC nach PAS-Verfahren beim Deutschen Institut für Normung vorliegt.

Datenschutz von Anfang an: Antragsprüfung nach den Buchstaben des Gesetzes

Was in der DSGVO pauschal als „Wahrung berechtigter Interessen“ umschrieben wird, braucht in der Praxis handfeste Verdachtsmomente. Detekteien dürfen nicht ohne Weiteres tätig werden. Das ist zum Schutz von Privatpersonen und Firmen wichtig, denn andernfalls könnte jeder jedem ohne einen triftigen Grund hinterherspionieren. ‚Das würde nicht nur Stalkern, sondern auch jeder Art von Nachstellung Tür und Tor öffnen und kann daher auch nicht im Interesse unseres Berufsstandes sein.‘, so der Geschäftsführer der Detektei Lentz & Co. GmbH, Marcus Lentz.

Man stelle sich vor, ein Nachbar will über die nächtlichen Aktivitäten im Nachbarhaus Details erfahren – aus purer Neugier. Oder ein Firmenchef lässt einem Konkurrenten hinterherspionieren, um etwas in dessen Privatleben zu finden, das seinen Mitbewerber diskreditiert. Auch das ist mit einer seriös arbeitenden Detektei nicht möglich.

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Betrügt er oder betrügt er nicht? Diese Frage lässt sich klären – ohne verbotenerweise im Handy zu schnüffeln…

Wenn es hingegen beispielsweise darum geht, dass eine Ehefrau einen konkreten Verdacht hegt, dass ihr Mann sie seit längerem betrügt, was sie beispielsweise aufgrund von Abrechnungen des gemeinsamen Kreditkartenkontos untermauern kann, dürfen Detektive tätig werden. Auch, wenn beispielsweise trotz umfassender Einbruchsicherung am Haus ständig Sachbeschädigungen passieren, können Detektive helfen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Ein anderer hinreichender Verdacht wäre, wenn der Geschäftsführer eines Unternehmens anhand verdächtiger Buchungen oder anderer Unregelmäßigkeiten zu dem Schluss kommt, dass der Buchhalter Geld unterschlägt. Ein vermuteter Betrug von Teilnehmern einer Live-Pokerveranstaltung, um mit unlauteren Maßnahmen den Gewinn zu kassieren, lässt sich ebenfalls mit der Unterstützung von Detektiven überprüfen – vorausgesetzt, der hinreichende Verdacht lässt sich klar definieren.

Auftraggeber und Detektiv haften beide dafür, dass die DSGVO eingehalten wird. Aus diesem Grund ist eine Zusammenarbeit mit einer fachkundigen Detektei ratsam. Dort prüfen die Detektive den geäußerten Verdacht daraufhin, ob dieser ein berechtigtes Interesse im Sinne der geltenden Vorschriften darstellt und erklären auch, falls das nicht zutrifft. Dabei werden immer die Grundrechte der betroffenen Person mit in die Waagschale geworfen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Der Vorgang wird dokumentiert, so dass die Angeben später gegebenenfalls auch juristisch genutzt werden können.

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Datenschutz während der Detektivarbeit (Fotos, Videos, Berichte)

Ein wichtiges Merkmal seriöser Detekteien ist, dass sie ihren Mandanten sämtliche Fragen beantworten, die sie ihnen in Zusammenhang mit der Datenerhebung – auch in Form von Fotos / Videos – der Datensicherung und -weitergabe sowie über die angewendeten Ermittlungsmethoden stellen. Auf diese Weise erfahren Mandanten, auf welche Weise die Rechte der beteiligten Personen – Verdächtiger, Mandant, fremde Dritte und Detektei – gewahrt werden.

Detektive sind der Wahrheit verpflichtet…

Ist die Entscheidung einmal gefällt und die Ermittlungen beginnen, dann arbeiten Detektive neutral in beide Richtungen. Das bedeutet, dass sie sowohl nach belastenden sowie nach entlastenden Beweisen suchen. Diese Ermittlungs-Technik ist einer der Gründe, warum Beweise von Detekteien vor Gericht zugelassen werden. Die neutrale Ermittlungstätigkeit ist in höchstem Maße seriös und professionell und dient letztlich der Wahrheitsfindung.

Damit der hohe Anspruch erfüllt wird, arbeiten Profis aus der Branche ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Privatpersonen und Unternehmen, die aufgrund eines Verdachtes auf eigene Faust Beweise finden wollen, überschreiten oft aus Unkenntnis der geltenden Rahmenbedingungen die rechtlichen Grenzen. Selbst, wenn es ihnen gelingt, belastendes Material zu finden, so ist dieses bei juristischen Auseinandersetzungen wertlos. Es ist deshalb grundsätzlich empfehlenswert, von Beginn an mit professionellen privaten Ermittlern zusammenzuarbeiten.

Die Polizei ist in der Regel nicht der richtige Ansprechpartner, um bei Eheproblemen oder firmeninternen Sachverhalten wie Unterschlagung, Lohnfortzahlungsbetrug, Schwarzarbeit oder Geheimnisverrat einzugreifen. Gerade bei firmeninternen Problemen müssen die Verantwortlichen rasch tätig werden, um größeren finanziellen Schaden abzuwenden oder diesen zumindest zu begrenzen. An dieser Stelle sind seriöse Detekteien gefragt, die nach Recht und Gesetz arbeiten.

Fazit: Fachkundige Detektive kennen und beachten die DSGVO und arbeiten transparent

Die üblichen Tätigkeiten einer Detektei wie Überwachung, Ermittlung und Nutzung erlaubter Datenbankabfragen sind auch mit Inkrafttreten der neuen DSGVO durchführbar. Seriöse Detekteien arbeiten grundsätzlich im Rahmen der rechtlichen Grenzen und haben keine Schwierigkeiten mit der Umsetzung der neuen Verordnung. Die „Schwarzen Schafe“ der Branche bekommen nun ein Problem.

Verpflichtet sich eine Detektei dazu, demnächst nach Verabschiedung der DIN SPEC 33452 nach dieser speziellen Norm zu arbeiten, was zum Beispiel bei der Lentz Gruppe® durch ein entsprechendes klares TÜV-Siegel auf der Website zu sehen sein wird, folgen sie sogar noch strengeren Vorschriften, was Datenschutz + Qualität betrifft. Es bleibt abzuwarten, wann die Verabschiedung der DIN-Norm erfolgt. Es soll aller Voraussicht nach noch im Jahr 2018 geschehen.

Bilder: by Lentz & Co. GmbH

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeFreundlich während der Telefon­gespräche, schnelle und kompetente Hilfe in unseren Firmen­belangen. Super Sache mit der WebAkte, dadurch wurde der Kommunikations­fluss optimiert und man konnte dem­ent­sprechend tag­gleich handeln, wenn er­forder­lich. Wir sind sehr zufrieden und sehr dankbar darüber uns für diese Detektei entschieden zu haben, denn hier waren wir in guten Händen.
Dr. Musa D., Düsseldorf
KundenstimmeMitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
KundenstimmeSehr kompetent, zuverlässig und zielorientiert. Positiv auch, dass der Ansprech­partner ständig online erreichbar und über den aktuellen Sach­stand informiert war.
Dorothee S., Waiblingen
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.