News im Juli 2013

1. Juli 2013

Marcus Lentz‘ Ansicht wird von FBI-Agent bestätigt

Marcus Lentz, Geschäftsführer der Lentz® Gruppe, sieht den Einsatz von Lügendetektoren sehr kritisch. Dies wurde in einer unserer letzten Pressemitteilungen vom 15. März diesen Jahres bereits ausgeführt. Diese Kritik wird nun von Joe Navarro, FBI-Agent und weltweit führender Experte für Verhaltensanalyse, bestätigt.


1. Juli 2013

Die Lentz Gruppe® bietet ab sofort Express-Ermittlungen an

Mit den “Express-Ermittlungen” bietet die Lentz Gruppe® interessierten Mandanten unbürokratisch und schnell die Möglichkeit, bestimmte Ermittlungen online zu beauftragen und das zu äußerst günstigen Konditionen.


1. Juli 2013

Gerade in der Urlaubszeit, steigt bei der Detektei Lentz® die Nachfrage nach Mitarbeiterüberwachung!

Die Sommerferienzeit nähert sich und alle wollen in den wohlverdienten Urlaub. Aber nicht alle können gleichzeitig Urlaub nehmen. Bei der Detektei Lentz® steigt genau in dieser Zeit die Nachfrage für die Jagd nach vermeidlichen „Blaumachern“


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.